247/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Mai 2012

betreffend Neuordnung des Instanzenzuges im Bereich der Universitätsverwaltung

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, wird aufge­fordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, in welcher vorgesehen wird, dass

1.      im Beschwerdeverfahren eine Einbindung der Senate oder eine Sachentscheidung durch diese (und dadurch der in diesen vertretenen universitären Gruppen) z.B. im Wege der Berufungsvor­entscheidung oder eines Delegationsverfahrens vorgesehen wird,

2.      Professoren und Professorinnen der jeweils betroffenen Sachbereiche im Rahmen ihrer Berufs­pflichten als Sachverständige herangezogen werden können

und somit die bewährte Raschheit, Expertise und Kostengünstigkeit gesichert und eine unbürokratische Entscheidung ermöglicht werden.

Bei der Erarbeitung dieser Regierungsvorlage wird die Bundesregierung, insbesondere der Bundes­minister für Wissenschaft und Forschung, aufgefordert, die Vertreterinnen und Vertreter aller akademischen Gruppen einzubeziehen, um die Bedürfnisse der universitären Praxis bestmöglich berücksichtigen zu können.

Die einfachgesetzliche Lösung soll im Rahmen der praktischen Erfahrungen in den ersten beiden Jahren ihrer Geltung evaluiert und gegebenenfalls verbessert werden.