250/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Mai 2012

anlässlich der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Bundesregierung wird aufgefordert, anlässlich der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

-       hinsichtlich jener aufgelösten unabhängigen Verwaltungsbehörden Vorsorge zu treffen, denen Zuständigkeiten zukommen, die nicht auf die Verwaltungsgerichte übergehen oder den ordentlichen Gerichten zugewiesen werden, und den Verwaltungsgerichten auch nicht übertragen werden können;

-       zu prüfen, ob diese Behörden wiedererrichtet oder diese Aufgaben anderen Behörden übertragen werden sollen;

-       dafür Sorge zu tragen, dass das in diesen Behörden durch die Einbindung von Expertinnen und Experten sowie Betroffenen vorhandene Fachwissen erhalten bleibt;

-       entsprechende Gesetzesvorschläge so zeitgerecht vorzulegen, dass eine durchgehende Besorgung dieser Aufgaben insbesondere in jenen Fällen sichergestellt ist, in denen dies unionsrechtlich ge­fordert ist, wie etwa bei Regulierungsaufgaben oder in den Angelegenheiten des Datenschutzes.