256/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 14. Juni 2012

betreffend Effizienzsteigerung der Schulverwaltung, Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und Ausbau der Schulautonomie

Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Bundesländern bis Ende des Jahres 2012 Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, die konkrete Maßnahmen im Sinne von Effizienzsteigerungen in der Schulverwaltung vorsieht. Dabei soll von Seiten des Bundes das Ziel im Mittelpunkt stehen, die Auf­gaben-, Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung transparenter zu gestalten sowie den Schulen weit­gehende organisatorische, pädagogische und finanzielle sowie ergebnisverantwortliche Autonomie für ihre Aufgaben unter Einbeziehung der Schulpartner einzuräumen. Weiters sind moderne Controlling­systeme zu verankern.

Dabei sollen folgende Maßnahmen erreicht werden:

1.      Schulstandorte und -leitungen sollen gestärkt werden; mehrere Pflichtschulstandorte (vor allem im ländlichen Raum) können unter eine Leitung gestellt werden und die Verantwortung der Schulleiter soll gestärkt werden.

2.      Die Kollegialorgane bei den Landesschulräten werden neu gestaltet, die Schulpartnerschaft soll aufgewertet und der parteipolitische Einfluss möglichst hintangehalten werden. Die Bundesbehörde Bezirksschulrat inklusive der Kollegien wird gestrichen. In Zukunft gibt es statt vier nur noch drei Verwaltungsebenen. Das bedeutet mehr Effizienz und Effektivität.

3.      Die Länder erhalten die Möglichkeit, die Pflichtschullehrerverwaltung an die Schulbehörde Landes­schulrat zu übertragen.

4.      Weiterentwicklung des Controllings im Lehrer/inneneinsatz.