267/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 6. Juli 2012

betreffend die Menschenrechtslage in der Westsahara

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht,

-       auf europäischer und bilateraler Ebene gegenüber der marokkanischen Regierung darauf zu drängen, dass die im Bericht des UN-Generalsekretärs aufgezeigten und kritisierten Einschränkungen der Mission durch Marokko aufgehoben werden

-       die Kommission und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik aufzufordern, die Menschenrechtslage in der Westsahara weiterzuverfolgen und regelmäßig Informationsreisen in dieses Gebiet zu unternehmen,

-       sowohl gegenüber dem Königreich Marokko als auch gegenüber der Befreiungsfront Polisario darauf zu drängen, dass beide Seiten auf gewaltsame Aktionen verzichten

-       sich auf Ebenen der EU sowie der Vereinten Nationen, weiterhin dafür einzusetzen, dass das geforderte Selbstbestimmungs­recht der saharauischen Bevölkerung anerkannt wird und auf eine baldige Umsetzung des Referen­dums über die Unabhängigkeit der Westsahara zu drängen

-       den Konfliktparteien auch weiterhin die Abhaltung von informellen Gesprächen in Wien anzubieten, damit die Verhandlungen wieder aufgenommen werden können

-       sich dafür einzusetzen, dass die Beachtung der Menschenrechte in der Westsahara, im Sinne des „more for more“ – Kriteriums, ein wichtiger Prüfstein für die nachbarschaftlichen Beziehungen der EU zu Marokko werden

-       sich dafür einzusetzen, dass die Komponente zur Überwachung der Achtung der Menschenrechte bei der nächsten Mandatsverlängerung in das Mandat der Mission der Vereinten Nationen für die West­sahara (MINURSO) aufgenommen wird