277/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 5. Dezember 2012

betreffend Mittel für die Fortbildung der Familienrichter im Zusammenhang mit Obsorgestreitigkeiten

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, ausreichende Mittel aus dem Bundeshaushalt für einen zügigen Ausbau der mit der Regierungsvorlage eines Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetzes 2013, 2004 der Beilagen, vorgesehenen Familiengerichtshilfe und für die Aus- und Fortbildung der Familienrichter im Zusammenhang mit Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren bereitzustellen. Mit dem Ausbau der Familiengerichtshilfe und einer verstärkten Schulung der Richter soll eine Beschleunigung der Obsorge- und Kontaktsrechtverfahren erzielt werden. Zugleich soll damit der Tendenz entgegen gewirkt werden, dass in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren stets ein Sachverständiger bestellt werden muss.