296/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 27. Februar 2013

betreffend Erhalt des Klosters Mor Gabriel und Unterstützung der Rechte der christlichen Minderheit in der Türkei

Die Bundesregierung wird angesichts der - trotz Fortschritten betreffend die Eigentumsrechte nicht-muslimischer Stiftungen - anhaltenden Benachteiligung christlicher, jüdischer und anderer religiöser Minderheiten in der Türkei und der nach wie vor nicht gesicherten Position des Klosters Mor Gabriel ersucht,

1.      sich weiterhin entschlossen für die Einhaltung und Durchsetzung des Menschenrechts auf Religions‑, Bekenntnis- und Religionsausübungsfreiheit, einschließlich des Rechts, zur Ausübung dieser Rechte Rechtspersönlichkeit zu erwerben, insbesondere für christliche, jüdische und andere religiöse Minderheiten in der Türkei einzusetzen und zwar sowohl auf europäischer Ebene wie auch in den bilateralen Beziehungen und im Rahmen der internationalen Menschenrechtsarbeit,

2.      sich weiterhin für den Erhalt des Klosters Mor Gabriel in der Türkei einzusetzen und den Versuchen auf Enteignung oder Aufhebung dieses Klosters entschieden entgegenzuwirken.