303/E XXIV. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 14. Mai 2013
betreffend Schutz der Bienen in Österreich
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:
● gemeinsam mit den Mitgliedern des Unterausschusses, den ExpertInnen und Wissenschaftlerlnnen den Beschluss der EU-Kommission zum partiellen Verbot von drei Wirkstoffen (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) einer umfassenden Bewertung zu unterziehen;
● dem Ausschuss ein Umsetzungskonzept vorzulegen, das den österreichspezifischen Erfordernissen entspricht, sowie einem gedeihlichen wirtschaftlichen Nebeneinander von Landwirten und Imkern gerecht wird;
● die nicht von den Einschränkungen im erwarteten Beschluss der Kommission umfassten Anwendungen zu überprüfen;
● verstärkte Anwendungskontrollen von Pestiziden generell zu veranlassen und die derzeitigen Sanktionen im Zuwiderhandlungsfalle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen;
● einen Umsetzungskalender der Zeitrahmen und budgetäre Auswirkungen darlegt, sowie Vorschläge für einen jährlichen Bericht an das Parlament über die Anwendungskapazitäten von Pestiziden, insbesondere Neonicotinoiden und deren Kontrolle vorzulegen;
● auf EU-Ebene für eine stärkere Risikofolgenabschätzung bei der Zulassung oder Zulassungseinschränkung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer negativen Auswirkungen auf Bienen einzutreten;
● für klar strukturierte, objektive und transparente Verbots- und Beschränkungsverfahren einzutreten, die auf fundierten fachlichen Grundlagen, sozioökonomischen Bewertungen, Risikoabwägungen und belastbaren Folgenabschätzungen beruhen;
● das österreichische Honigprogramm von derzeit 1,5 Mio. € aufzustocken;
● die Forschung hinsichtlich der multifaktoriellen Ursachen für das Bienensterben durch konkrete Aufträge voranzutreiben;
● den umfassenden Schutz der Bienengesundheit durch Programme im Tiergesundheitsdienst und die Schaffung der veterinärfachlichen Grundlagen für effiziente Bekämpfungsprogramme zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.