303/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 14. Mai 2013

betreffend Schutz der Bienen in Österreich

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht:

●      gemeinsam mit den Mitgliedern des Unterausschusses, den ExpertInnen und Wissenschaftlerlnnen den Beschluss der EU-Kommission zum partiellen Verbot von drei Wirkstoffen (Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam) einer umfassenden Bewertung zu unterziehen;

●      dem Ausschuss ein Umsetzungskonzept vorzulegen, das den österreichspezifischen Erfordernissen entspricht, sowie einem gedeihlichen wirtschaftlichen Nebeneinander von Landwirten und Imkern gerecht wird;

●      die nicht von den Einschränkungen im erwarteten Beschluss der Kommission umfassten Anwendungen zu überprüfen;

●      verstärkte Anwendungskontrollen von Pestiziden generell zu veranlassen und die derzeitigen Sanktionen im Zuwiderhandlungsfalle hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Abschreckung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen;

●      einen Umsetzungskalender der Zeitrahmen und budgetäre Auswirkungen darlegt, sowie Vorschläge für einen jährlichen Bericht an das Parlament über die Anwendungskapazitäten von Pestiziden, insbesondere Neonicotinoiden und deren Kontrolle vorzulegen;

●      auf EU-Ebene für eine stärkere Risikofolgenabschätzung bei der Zulassung oder Zulassungs­einschränkung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich ihrer negativen Auswirkungen auf Bienen einzutreten;

●      für klar strukturierte, objektive und transparente Verbots- und Beschränkungsverfahren einzutreten, die auf fundierten fachlichen Grundlagen, sozioökonomischen Bewertungen, Risikoabwägungen und belastbaren Folgenabschätzungen beruhen;

●      das österreichische Honigprogramm von derzeit 1,5 Mio. € aufzustocken;

●      die Forschung hinsichtlich der multifaktoriellen Ursachen für das Bienensterben durch konkrete Aufträge voranzutreiben;

●      den umfassenden Schutz der Bienengesundheit durch Programme im Tiergesundheitsdienst und die Schaffung der veterinärfachlichen Grundlagen für effiziente Bekämpfungsprogramme zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.