314/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 3. Juli 2013

betreffend Umsetzung der Legislativmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wehrdienstreform

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, die im Bericht zur Reform des Wehrdienstes enthaltenen noch offenen Legislativmaßnahmen ehestmöglich zu prüfen und dem Nationalrat entweder eine entsprechende Regierungsvorlage zu deren Umsetzung zuzuleiten oder bis spätestens Ende 2014 darüber zu berichten, aus welchen Gründen die Umsetzung der erwähnten Legislativmaßnahmen nicht möglich war.