329/E XXIV. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 5. Juli 2013

betreffend Crowdfunding

Die Bundesregierung wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine unabhängige Stelle (bei KMUs z.B. AWS, bei Gemeinden z.B. die Gemeindeaufsicht) selbst Prüfaufgaben übernehmen kann bzw. ob bestehende Prüfinstanzen im Sinne des Anlegerschutzes ausreichend sind (z.B. Spendenabsetzbarkeitsregelungen bei NGOs), um für kleinere und mittlere Finanzierungs­erfordernisse bis ca. 750.000 € die verhältnismäßig hohen Prospekterstellungs- und prüfungskosten zu reduzieren. Dabei soll die Haftungsproblematik berücksichtigt werden.

 

Die Regierung wird weiters aufgefordert sich auf europäischer Ebene aktiv für die rasche Schaffung eines Rechtsrahmens für Crowdfinancing Plattformen unter Berücksichtigung eines effektiven Anlegerschutzes (funktionierende Aufsicht, größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit) einzusetzen. Dabei sollen die Möglichkeiten von Einzelanlagebeschränkungen als auch klare Warnhinweise (Hochrisiko­finanzierung) geprüft werden.