RAG

Telekommunikation/ Informationsgesellschaft

Datum

24. Jänner 2012

Ö-Teilnehmer

Havranek, Egermaier, Fugger (ÖStV)

Themen

Mitteilung e-commerce and online services

Roaming-VO

nächste Sitzung

31. Jänner 2012 (Q&A Connecting Europe, PSI-RL, Roaming)

 

 

TOP: Mitteilung der EK “A coherent framework for building trust in the Digital Single Market for e-commerce and online services"

(SB Havranek StV BKA / Fugger StV BMASK)

 

Eingangs rief VS folgende Termine in Erinnerung:

 

¨      Informeller Ministerrat zum Thema Digitaler Binnenmarkt am 3.2.2012

¨      Hochrangige Konferenz zum Digitalen Binnenmarkt am 27./28.2.2012

 

VS kündigte an Rats-SF zur Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr und andere Online-Dienste vorlegen zu wollen, die am 30.5. im COMPET-Rat verabschiedet werden sollen.

 

EK präsentierte die Mitteilung anhand beiliegender PPP.

 

 

EK führte aus, dass die Mitteilung in der Digitalen Agenda und der Binnenmarktakte angekündigt worden sei und sich innerhalb dessen mit dem Online-Verkauf von Waren und DL (B2B, B2C, C2C, G2G) befasse. Die EK betonte u.a die Vorteile des Online-Marktes für die Konsumenten (Preise wie Qualität können im Internet besser verglichen werden), Unternehmen und Umwelt. In den letzten fünf Jahren hätten Online-DL 21% des GDP-Wachstums in der EU ausgemacht, es gäbe demzufolge ein hohes Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen. Auch wenn in diesem Rahmen einige Arbeitsplätze vernichtet werden, würden für jeden verlorenen Arbeitsplatz 2,6 hochqualifizierte neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

In der Mitteilung werden fünf Haupthindernisse für den digitalen Binnenmarkt identifiziert und Aktionen zu deren Beseitigung vorgestellt.

 

Als Haupthindernisse werden genannt:

 

¨      Unzureichendes Angebot an legalen grenzüberschreitenden Online-DL

¨      Fehlende Information für Online DL-Anwender sowie zu wenig Schutz für Internet-User

¨      Unangemessene Zahlungs- und Liefersysteme

¨      Zahlreiche Missbrauchsfälle, unfaire Geschäftspraktiken sowie schwierige Streitbeilegungssysteme

¨      Technische Hindernisse

 

In diesem Zusammenhang wurde von der EK auch erwähnt, dass es trotz der aktuellen Verbraucherrechte-RL immer noch 27 unterschiedliche nationale Rechtslagen im Bereich Konsumentenschutz gäbe. Diese „Fragmentierung des Verbraucherrechts“ sei eines der Haupthindernisse für den Online Handel, der aktuelle Vorschlag der EK zum Europäischen Kaufrecht würde ein sehr brauchbares Instrument sein, dieses „Problem“ zu beheben.

Ziel der Mitteilung sei es, bis 2015 die Online-Verkäufe zu verdoppeln (EU online Verkäufe 2010: 3,4 %). Um dieses Ziel zu erreichen hat sich die EK folgende Prioritäten gesetzt.

 

¨      Ausweitung des legalen und grenzübergreifenden Waren- und Dienstleistungsangebots

¨      Erhöhung des Kenntnisstands der Anbieter über die rechtlichen Rahmenbedingungen im elektronischen Handel und Stärkung des Wissens der Verbraucher über ihre Rechte

¨      Zuverlässige und effiziente Zahlungs- und Liefersysteme

¨      Wirksamere Missbrauchsbekämpfung und bessere Streitbeilegung

¨      Weiterer Ausbau der Breitbandnetze und verstärkte Bereitstellung fortgeschrittener technologischer Lösungen

 

Das Monitoring wird in Form jährlicher Berichte und einer Konferenz im Jahr 2013 durchgeführt werden. EK betonte abschließend, dass die e-Commerce RL nicht überarbeitet werden soll (wurde von F und D begrüßt).

 

SK fragte, ob die Mitteilung als Aktionsplan zu verstehen sei, immerhin enthalte die Mitteilung ausschließlich Aufgaben für die EK und keine für die MS. EK meinte, dass diese Miteilung ein Aktionsplan sei, doch weitere Aktionspläne und Initiativen nicht ausgeschlossen werden können.

 

PT fragte, ob eine gesonderte RL zu dem Thema geplant sei. EK erklärte, dass das derzeit nicht geplant sei.

 

GR kritisierte die in „Aktion Nr. 13“ (Seite 15 der Mitteilung) angekündigte Einrichtung eines Cybercrime Centers bis 2013. EK betonte, dass – trotzdem die Verhandlungen über das ENISA-Mandat noch nicht abgeschlossen sind – es jedenfalls zu keinen Überschneidungen kommen und die Kapazitäten und das Potential von ENISA voll und ganz ausgeschöpft werden sollen.

 

F kritisierte, dass die Finanzierungsfrage völlig ausgeblendet wurde, wie auch die wirtschaftlichen und kulturellen Hindernisse, die einer grenzüberschreitenden Verbreitung von Werken entgegenstünden. Eine Marktfragmentierung gäbe es hier nicht nur auf Angebotsseite, sondern auch auf Nachfrageseite. Rechtliche Hindernisse seien da nicht maßgeblich. Die in der Mitteilung geäußerten Ansichten der EK zu den Themen Mehrwertsteuer und Urheberrecht wurden von F ausdrücklich begrüßt.

 

B äußerte sich positiv zu dem von der EK gewählten ganzheitlichen Ansatz und kritisierte, dass auf das Problem der sprachlichen Barrieren nicht eingegangen wurde. EK meinte, dass die englische Sprache überwiegend im elektronischen Verkehr Verwendung findet, aber nicht die einzige Sprache sein sollte. Andere Sprachen müssten gefördert werden, doch sei das Sache der Unternehmen.

 

IRL begrüßte die Mitteilung, meinte insb am Cloud-Computing interessiert zu sein und fragte, ob der angekündigte neue Rechtsrahmen zu eID und eSignature in dieser Gruppe behandelt wird. VS bejahte. CY erklärte, dass das unter CY-Präs ebenso gehandhabt werden wird. Der neue Rechtsrahmen wird laut EK im April erwartet.

 

 

TOP: Roaming-VO

(SB Egermaier)

 

Grundlage der Diskussion: Dokument DS 1001/12

 

Diskutiert wurden die Artikel 14 bis 22. Im Rahmen dieses Berichts wird nur die Diskussion zu Kernfragen wiedergegeben und nicht auf Anmerkungen MS redaktioneller Natur eingegangen.

 

Artikel 14

 

IRL wies gem. seiner schriftlichen Anmerkungen darauf hin, dass seiner Ansicht nach die Streichung des Ausdrucks „regulated“ inkonsistent mit einigen Definitionen und Artikeln wäre. Die EK stimmt zu, dass die Streichung verwirrend sein könne, es müsse jedoch klargestellt werden, dass auch nichtregulierte Roaming-DL erfasst werden. VS wird die Formulierung überprüfen.

Auf Frage von BG betonte die EK, die Verpflichtung gem. Abs 4 neu (Art 14 und 15) wäre lt. GEREK in technischer Hinsicht und ohne wesentliche zusätzliche Kosten für die Betreiber machbar.

P schlug vor, den letzten Teil des Abs 2 („machine to machine devices…“) zu ersetzen durch „“SIM-cards not able to process the message received“, das Konzept machine to machine wäre noch nicht definiert, könnte auch von einem Handy zum anderen bedeuten. Die EK warnte vor allfälligen Konsequenzen dieser vorgeschlagenen Formulierung. P schlug unterstützt von F zumindest eine Definition von „machine to machine“ in einem EG vor. VS wird dies überdenken.

 

Artikel 15

 

Der Schutzmechanismus des Abs 1 wurde ausgeweitet auf bestimmte Pre-Paid Kunden (with automatic credit increase). IRL, D, F, MT undP sprachen sich für eine Ausdehnung des Schutzmechanismus auf alle Pre-Paid Kunden aus, UK dagegen, LV unterstützte den VS-Vorschlag. Die EK verwies auf die Praxis mancher Betreiber, für Pre-Paid Kunden keine Roaming-DL anzubieten, man solle die letztendlichen Vorschläge des EP zu dieser Frage abwarten.

P sprach sich dafür aus, die Benachrichtigung gem. Abs 3 bereits bei Erreichung von 70% des Limits zu übermitteln. Die EK betonte, 80% habe bisher keine Beschwerden verursacht, man könne dies jedoch überdenken.

Die EK wird auf Anregung von SLO die Aufnahme blinder und sehbehinderter Personen in den Anwendungsbereich dieses Artikels prüfen.

 

Der JDR bestätigte im Zusammenhang mit der Ausweitung der Transparenzmaßnahmen in den Art 14 und 15 (jeweils Abs 4 neu), dass diese Ausweitung auf Basis Rechtsgrundlage Art 114 AEUV möglich wäre, da dadurch Ziele dieses Artikels (competition and free movement) verfolgt würden.

 

Artikel 16

 

S verwies auf seinen schriftlich eingebrachten Vorschlag für einen neuen Abs 4a (Ermächtigung der NRAs Veröffentlichung und gegebenenfalls Abänderung eines Standardangebots zu verlangen) in Analogie zu Art 9 Zugangs-RL. NL und LV unterstützten diesen Vorschlag. Die EK konnte den Vorschlag akzeptieren, hinterfragte jedoch die Notwendigkeit dieses neuen Absatzes angesichts des übergreifenden Art 3.

 

Artikel 17, 20, 21, 22

 

Keine Wortmeldung

 

Artikel 18

 

CZ forderte eine Verlängerung der Notifizierungspflicht für Strafmaßnahmen bis Ende 2014. Die EK sah dafür keinen Grund mangels Zusammenhang mit der Wirksamkeit der strukturellen Maßnahmen.

 

Artikel 19

 

VS wies eingangs darauf hin, dass man vor dem Hintergrund der Einrichtung der technischen Maßnahmen das Datum zur Überprüfung der VO noch überdenken müsse.

NL legte neue schriftliche Vorschläge für Art 19 vor (Beilage).

 

MT, LUX, HU, PL und UK unterstützten die NL-Vorschläge, die Abschaffung der Preiscaps sollte nach Ansicht dieser MS in Art 19 geregelt werden. NL und UK betonte, Ziel des Vorschlages wäre weiters, dass man nicht erneut über Preisgrenzen diskutieren müsse sollte Wettbewerb zum vorgesehenen Zeitpunkt nicht etabliert sein.

D sprach sich gegen den Vorschlag von NL aus, Kernelement der VO wäre die Intensivierung des Wettbewerbs, das Instrument der Preisregulierung wäre keine nachhaltige Lösung und solle keinesfalls länger als notwendig angewendet werden. D unterstützte daher den VS-Vorschlag zu Art 13 und 19 und verwies überdies auf Aussagen des EuGH zur Preisregulierung (keine ständige Lösung). Auch F sprach sich dafür aus, derzeit an der Struktur des EK-Vorschlages festzuhalten.

Die EK forderte Vertrauen in die strukturellen Maßnahmen, im Falle des Falles wären die Verbraucher überdies nicht ungeschützt. Man solle überdies die Entwicklung im EP zu dieser Frage abwarten. Die EK wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Druck gewisser Kreise des EP nach Senkung der Preiscaps alarmierend wäre, die Effektivität der strukturellen Maßnahmen würde dadurch unterminiert.

 

Die nächste RAG findet am 31. Jänner statt: DK will bis spätestens 27. Jänner ein Non Paper hinsichtlich möglicher Kompromissvorschläge (nicht in Form eines detaillierten Rechtstextes) bzw. Gedanken der Präs., wie das Kompromisspaket aussehen könnte, übermitteln. Über die von einigen MS gewünschte Teilnahme eines GEREK-Vertreters an der RAK wird noch nachgedacht.

 

S kündigte ebenfalls die Übermittlung eines eigenen Non-Paper zu Roaming an.

 

RAG 31. Jänner: Q&A on Connecting Europe (Fragen vorab schriftlich wenn möglich); PSI-RL artikelweise Diskussion; Diskussion der o.a. Kompromissvorschläge zu Roaming.

 

 

EGERMAIER +