Unterbrechung bis zum Aufruf eines Dringlichen Antrages (605/GO)

Unterbrechung der Sitzung

Unterbrechung der Sitzung durch den Präsidenten Fritz Neugebauer bis zum Ablauf von drei Stunden nach Beginn der ohne Tagesordnung einberufenen Sitzung zum Aufruf eines am Beginn der Sitzung eingebrachten Dringlichen Antrages