nicht unmittelbarer Aufruf einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung aufgrund einer bereits erfolgten Worterteilung (854/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. den nicht unmittelbaren Aufruf einer Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung aufgrund einer bereits erfolgten Worterteilung an Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner