Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: politische Verantwortung für Korruptionsfälle unter der schwarz-blauen Regierung (862/GO)

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Antrag der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung folgender Vorgänge

1. Die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die anteilig im Staatseigentum stehende Telekom Austria AG und ihre Beteiligungen im Hinblick auf die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung, die Weiterleitung von Zahlungen an PolitikerInnen und diesen nahe stehende natürliche oder juristische Personen, die lukrative Zwischenschaltung von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer Beteiligungen (insb. Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel Serbien), die Manipulation von Börsenkursen sowie die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch die Telekom Gruppe und damit in Zusammenhang stehende Zahlungen. Diese Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen ist auch bezüglich der Vorgänge in den betroffenen Ministerien zu untersuchen.

2. Die Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Wohnungen der BIG sowie die Einmietungen von Gerichten im "Justizzentrum Wien Mitte" und der Finanzlandesdirektion Linz in den "Terminal Tower", im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme, die Einbeziehung von externen Beratern und Vermittlern sowie sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit;

3. Der Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols durch Finanzminister Mag. Karl Heinz Grasser und diesbezügliche politische Interventionen und Zahlungen durch Glücksspielunternehmen;

4. Die Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge für das Behördenfunknetzwerk durch das Innenministerium, die spätere Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, unter Berücksichtigung der Beiziehung externer Berater und Vermittler und die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse;

5. Die Vergabe von Staatsbürgerschaften gem. § 10 Abs 6 StBG im besonderen Interesse der Republik unter besonderer Berücksichtigung der erbrachten oder zu erwartenden außerordentlichen Leistungen der betroffenen Personen.