910/GO XXIV. GP - Geschäftsordnungsantrag
Eingebracht am 20.10.2011
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ANTRAG
der Abgeordneten Mag.
Stadler, Dr. Rosenkranz, Amon MBA, Dr. Jarolim
Kolleginnen und Kollegen,
gemäß
§ 33 GOG
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung von
Korruptionsvorwürfen
Die unterzeichnenden
Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im
Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ
einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
- Die Wahrnehmung der
staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die ÖIAG hinsichtlich
der anteilig in ihrem Eigentum stehenden Telekom Austria Group sowie deren
Beteiligungen ab dem Jahr 2000 im Hinblick auf
- die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung,
- die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern sowie
damit in Zusammenhang stehender Zahlungen,
- die Weiterleitung
von Zahlungen an Politikerinnen und Politiker und diesen nahe stehende
natürliche oder juristische Personen sowie – direkt oder
indirekt - an Parteien,
- die lukrative Zwischenschaltung
von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer
Beteiligungen (insb. Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel
Serbien),
- die Manipulation
von Börsenkursen sowie
- die direkte Einflussnahme
auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch
die Telekom Gruppe und damit in Zusammenhang stehende Zahlungen. Diese
Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen ist auch bezüglich der
Vorgänge in den betroffenen Ministerien zu untersuchen.
- Die
Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der
bundeseigenen Wohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Wohnungen der BIG
sowie die Einmietungen von Gerichten im „Justizzentrum Wien
Mitte“ und der verschiedenen Finanzbehörden in den „Terminal
Tower“ in Linz, im Hinblick auf mögliche politische
Einflussnahme, die Einbeziehung von externen Beratern und Vermittlern
sowie sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen
Verantwortlichkeit,
- Die Tätigkeit
von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern im Bereich des Bundesministeriums
für Inneres hinsichtlich der Vorgänge rund um die Vergabe der
Aufträge für das Behördenfunknetzwerk, die spätere
Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, sowie die
damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse einschließlich
allfälliger – direkter oder indirekter –
Zahlungsflüsse an Parteien,
- Aufklärung
über die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im
Einflussbereich von Bundesministerien befindlichen Unternehmen oder
Organisationen (z.B. ÖBB oder ASFINAG) auf Weisung oder infolge
sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Einflussnahme von Mitgliedern der
Bundesregierung seit dem Jahr 2006,
- Überprüfung
der direkten Schaltung von Inseraten bzw. das Eingehen von sonstigen
Medienkooperationen seitens der Bundesministerien seit dem Jahr 2000.
- Der Versuch der
Lockerung des Glücksspielmonopols während der Amtszeit des
Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser und diesbezügliche politische
Interventionen und Zahlungen durch Glücksspielunternehmen,
- Die Anträge
und Vergabevorgänge im Zusammenhang mit
Staatsbürgerschaftsverleihungen gem. § 10 Abs. 6 StbG im
besonderen Interesse der Republik unter besonderer Berücksichtigung
der erbrachten oder zu erwartenden außerordentlichen Leistungen der
betroffenen Personen ab dem Jahr 2000,
Untersuchungsauftrag:
Der
Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen
Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von
Akten der Bundesministerien, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der
Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von
Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände
ermitteln.
Gemäß
§ 33 Abs.2 GOG verlangen die unterfertigten Abgeordneten die
Durchführung einer kurzen Debatte.