910/GO XXIV. GP - Geschäftsordnungsantrag

Eingebracht am 20.10.2011
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Rosenkranz, Amon MBA, Dr. Jarolim

Kolleginnen und Kollegen,

 

gemäß § 33 GOG

 

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis: 5 SPÖ, 5 ÖVP, 3 FPÖ, 2 Grüne, 1 BZÖ einzusetzen.

 

Gegenstand der Untersuchung:

 

  1. Die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle über die ÖIAG hinsichtlich der anteilig in ihrem Eigentum stehenden Telekom Austria Group sowie deren Beteiligungen ab dem Jahr 2000 im Hinblick auf

 

    1. die Leistung von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung,

 

    1. die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern sowie damit in Zusammenhang stehender Zahlungen,
    2. die Weiterleitung von Zahlungen an Politikerinnen und Politiker und diesen nahe stehende natürliche oder juristische Personen sowie – direkt oder indirekt - an Parteien,
    3. die lukrative Zwischenschaltung von parteinahen Personen und Unternehmen in den Erwerb ausländischer Beteiligungen (insb. Mobiltel Bulgarien, MDC Weißrussland, Mobtel Serbien),
    4. die Manipulation von Börsenkursen sowie
    5. die direkte Einflussnahme auf die Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen in Ministerien durch die Telekom Gruppe und damit in Zusammenhang stehende Zahlungen. Diese Beeinflussung von Gesetzen und Verordnungen ist auch bezüglich der Vorgänge in den betroffenen Ministerien zu untersuchen.

 

  1. Die Verkaufsverfahren von im Bundeseigentum befindlichen Immobilien der bundeseigenen Wohnbaugesellschaften (BUWOG) und der Wohnungen der BIG sowie die Einmietungen von Gerichten im „Justizzentrum Wien Mitte“ und der verschiedenen Finanzbehörden  in den „Terminal Tower“ in Linz, im Hinblick auf mögliche politische Einflussnahme, die Einbeziehung von externen Beratern und Vermittlern sowie sonstige Unstimmigkeiten und Klärung der politischen Verantwortlichkeit,
  2. Die Tätigkeit von Lobbyisten, Beratern und Vermittlern im Bereich des Bundesministeriums für Inneres hinsichtlich der Vorgänge rund um die Vergabe der Aufträge für das Behördenfunknetzwerk, die spätere Kündigung der Verträge und die neuerliche Vergabe, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Zahlungsflüsse einschließlich allfälliger – direkter oder indirekter – Zahlungsflüsse an Parteien,

  3. Aufklärung über die Schaltung von Inseraten durch staatsnahe oder im Einflussbereich von Bundesministerien befindlichen Unternehmen oder Organisationen (z.B. ÖBB oder ASFINAG) auf Weisung oder infolge sonstiger unmittelbarer oder mittelbarer Einflussnahme von Mitgliedern der Bundesregierung seit dem Jahr 2006,

 

  1. Überprüfung der direkten Schaltung von Inseraten bzw. das Eingehen von sonstigen Medienkooperationen seitens der Bundesministerien seit dem Jahr 2000.

  2. Der Versuch der Lockerung des Glücksspielmonopols während der Amtszeit des Finanzministers Mag. Karl Heinz Grasser und diesbezügliche politische Interventionen und Zahlungen durch Glücksspielunternehmen,

 

  1. Die Anträge und Vergabevorgänge im Zusammenhang mit Staatsbürgerschaftsverleihungen gem. § 10 Abs. 6 StbG im besonderen Interesse der Republik unter besonderer Berücksichtigung der erbrachten oder zu erwartenden außerordentlichen Leistungen der betroffenen Personen ab dem Jahr 2000,

 

 

Untersuchungsauftrag:

 

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien, deren nachgelagerter Dienststellen, von Akten der Finanz- und Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

 

 

Gemäß § 33 Abs.2 GOG  verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer kurzen Debatte.