geschäftsordnungsrechtliche Unzulässigkeit, zwei Fragen im Rahmen einer mündlichen Anfrage zu stellen (1002/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die geschäftsordnungsrechtliche Unzulässigkeit, zwei Fragen im Rahmen einer mündlichen Anfrage zu stellen