Geschäftsordnungsmäßigkeit eines Antrages auf Anwesenheit der Bundesministerin für Finanzen (1437/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung des Präsidenten Mag. Dr. Martin Graf betr. die Geschäftsordnungsmäßigkeit des Antrages des Abg. Gerald Grosz, gem. § 18 Abs. 3 GOG die Anwesenheit der Bundesministerin für Finanzen im Hause zu verlangen