Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie (1483/GO)

Erklärung Präsident:in

Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie sowie Hinweis auf die diesbezüglichen Bestimmungen der Haus- und Geschäftsordnung