Erklärung Präsident:in
Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie sowie Hinweis auf die diesbezüglichen Bestimmungen der Haus- und Geschäftsordnung
Feststellung der Präsidentin Mag. Barbara Prammer betr. die Unzulässigkeit von Beifallskundgebungen auf der Galerie sowie Hinweis auf die diesbezüglichen Bestimmungen der Haus- und Geschäftsordnung