Unterbrechung bis zum Aufruf einer Dringlichen Anfrage (2089/GO)

Unterbrechung der Sitzung

Unterbrechung der Sitzung durch den Präsidenten Fritz Neugebauer bis zum Ablauf von drei Stunden nach Beginn der ohne Tagesordnung einberufenen Sitzung zum Aufruf einer am Beginn der Sitzung eingebrachten Dringlichen Anfrage