Vorblatt

Probleme:

Die sich weiter verschärfende Krise an den internationalen Finanzmärkten führt gemeinsam mit Rezessionserwartungen zu einem Einbruch der Wachstumsprognosen in Europa bis hin zu rückläufigem Wachstum und zu einer Krise im Finanzierungsbereich. Von dieser Entwicklung ist auch Österreich massiv betroffen.

Insbesondere österreichische KMU könnten angesichts des zu erwartenden Rückgangs der Konjunktur ihre Investitionspläne einschränken. Diese Situation wird durch die Liquiditätskrise an den internationalen Finanzmärkten weiter verschärft. Dadurch stehen für österreichische Unternehmen auch nicht mehr ausreichend Finanzmittel für Neuinvestitionen und Innovationsfinanzierungen zur Verfügung.

Außerdem ist der Zugang zu Eigenheimkrediten ist derzeit auf Grund der Finanzkrise sehr schwierig.

Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung soll ein zusätzliches Investitionsvolumen der ÖBB in Höhe von 700 Millionen Euro bis 2012 initiiert werden. Die erforderliche Ergänzung zum Rahmenplan der ÖBB bedarf als Vorraussetzung einer Änderung der bestehenden gesetzlichen Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen.

Lösungen:

Es müssen daher gezielte Schritte gesetzt werden, um die Entwicklung zu stabilisieren und insbesondere die Finanzierung der Wirtschaft sicher zu stellen und zusätzlich konjunkturstabilisierende und –belebende Wachstumsimpulse zu setzen.

Es sollen den österreichischen Bausparkassen durch die Anhebung des Höchstbetrages, für den die Einkommensteuer erstattet wird, neue und höhere Mittel zugeführt werden, um günstige Kredite vergeben zu können.

Novellierung der gesetzlichen Ermächtigung zur Vorbelastungen beim Voranschlagsansatz 1/65148.

Es ist daher vorgesehen:

                         - die Schaffung eines Mittelstandsfonds für Wachstumsprojekte bei der aws

                         - die Nutzung der KMU-Initiative der Europäischen Investitionsbank

                         - die Erhöhung der Haftungsrahmen der aws

                         - die Vergabe von Darlehen - zum Beispiel EIB-Darlehen für Forschungs- und Technologieprojekte

                         - die Inanspruchnahme von Darlehen europäischer Fördergesellschaften für Energie- und Energieeffizienzmaßnahmen

Durch die Anhebung des staatlich geförderten Betrages (Höchstbetrag für den die Einkommensteuer erstattet wird) soll den Bausparkassen höhere Mittel zugeführt werden.

Alternativen:

Keine

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch die Maßnahmen werden konjunkturbelebende und –stabilisierende Effekte über Liquiditätshilfe bzw. Liquiditätsschaffung erzielt. Dadurch werden die Auswirkungen der Finanzkrise gemildert, die Beschäftigung gesichert, Arbeitsplätze geschaffen und der Wirtschaftsstandort Österreich stabilisiert.

Finanzielle Auswirkungen:

Zu Artikel 1 bis 5:

Budgetäre Auswirkung auf das Bundesbudget in Höhe von 40 Mio. EUR jährlich 2009 und 2010.

Zu Artikel 6:

Die vorgeschlagene Maßnahme führt zu einer Senkung des Abgabenerfolgs bei der veranlagten Einkommensteuer und der Lohnsteuer in Höhe von 20 Mio. Euro. Von diesem Betrag entfallen als Ertragsanteile und aufkommensabhängige Transfers auf die Länder 4,3 Mio. Euro per anno und auf die Gemeinden 2,3 Mio. Euro per anno.

Zu Artikel 7:

Aus der erhöhten Investitionstätigkeit resultiert die Notwendigkeit die existierende gesetzliche Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen um 30 Millionen Euro zu erhöhen. Für die Länder ergibt sich durch dieses Gesetz kein finanzieller Mehraufwand.

– Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

– – Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Es sind positive Auswirkungen zu erwarten.

– – Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Keine.

– Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Keine.

– Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Die Änderungen im vorliegenden Entwurf lassen eine sinnvolle Zuordnung zu Männern und Frauen nicht zu.

Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:

Die Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel in Österreich wird durch die Auswirkungen dieses Regelungsvorhaben begünstigt.

EU - Konformität:

Mögliche Relevanz im Hinblick auf EU-Beihilfenrecht

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine


 

Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1 bis 5:

Die sich weiter verschärfende Krise an den internationalen Finanzmärkten führt gemeinsam mit Rezessionserwartungen zu einem Einbruch der Wachstumsprognosen in Europa bis hin zu rückläufigem Wachstum und zu einer Krise im Finanzierungsbereich. Von dieser Entwicklung ist auch Österreich massiv betroffen.

Insbesondere österreichische KMU könnten angesichts des zu erwartenden Rückgangs der Konjunktur ihre Investitionspläne einschränken. Diese Situation wird durch die Liquiditätskrise an den internationalen Finanzmärkten weiter verschärft. Dadurch stehen für österreichische Unternehmen auch nicht mehr ausreichend Finanzmittel für Neuinvestitionen und Innovationsfinanzierungen zur Verfügung.

Der Internationale Währungsfonds sieht in seiner am 8.10.2008 veröffentlichten Wachstumsprognose für 2009 schwere Zeiten auf Europa und die USA zukommen. Die USA können 2009 nur mit einem Wachstum von 0,1 % rechnen, die Eurozone mit 0,2 %, Österreich mit 0,8%. Das WIFO rechnet in seiner jüngsten Prognose für 2009 mit einem Wachstum der österreichischen Wirtschaft in Höhe von 0,9% (IHS 1,2%).

Die österreichische Bundesregierung setzt daher gezielte Schritte, um die Entwicklung zu stabilisieren und insbesondere die Finanzierung der Wirtschaft sicher zu stellen. Anhand eines umfassenden Maßnahmenpakets werden Wachstumsimpulse für die Wirtschaft gesetzt und Unternehmensinvestitionen forciert. Ziel ist eine Belebung der Wirtschaft und die Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung.

Das Konjunkturpaket soll als „Mittelstandsmilliarde“ die österreichische Wirtschaft beleben. Der Schwerpunkt liegt auf Maßnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung der Unternehmen.

Zu Artikel 6:

Der Zugang zu Eigenheimkrediten ist derzeit auf Grund der Finanzkrise sehr schwierig. Daher sollen den österreichischen Bausparkassen neue Mittel zugeführt werden, um günstige Kredite vergeben zu können.

Zu Artikel 7:

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung sieht ein zusätzliches Investitionsvolumen der ÖBB in Höhe von 700 Millionen Euro bis 2012 vor. Im Hinblick auf die daraus entstehenden Verpflichtungen des Bundes ist einer Erhöhung des bestehenden Vorbelastungsrahmen um 30 Millionen Euro erforderlich.

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird daher im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen ermächtigt, die erforderlichen Vorbelastungen im Gesamtbetrag von derzeit 1,91 Milliarden Euro um 0,03 Milliarden Euro zu erhöhen und bis höchstens 1,94 Milliarden Euro einzugehen.

Für die Länder ist durch dieses Gesetz kein finanzieller Mehraufwand zu erwarten. Der Umfang der Vollziehungstätigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) und des Bundesministers für Finanzen bleibt unverändert.


Besonderer Teil

Zu Artikel 1:

Die Ermächtigung für den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen dient der Erfüllung der Aufgabe der aws, direkte Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen einzugehen. Auf die Ausführungen zu Artikel III wird verwiesen.

Zu Artikel 2:

Die neu geschaffene Aufgabe der aws zum Abschluss von Kreditverträgen und Gewährung von Darlehen durch die Aufnahme von Globaldarlehen zum Beispiel bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) erfordert die Haftungsübernahme des Bundes für die der österreichischen Wirtschaft zur Verfügung gestellten Mittel. Diese Haftungsübernahme wird hiermit ermöglicht. Die Vereinbarung des Haftungsentgeltes kann in Abweichung von §66 Abs. 2 Z 3 BHG erfolgen.

Zu Artikel 3:

Zu Z 1 (§ 1 Abs. 11 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz):

In Hinblick auf die Erweiterung der Aufgaben der Gesellschaft hinsichtlich der direkten Beteiligung vornehmlich an kleinen und mittleren Unternehmen ist die Bildung einer Rücklage vorgesehen. Die Auflösung der Rücklage darf nur zu den in § 2 Abs. 2 lit. h genannten Zwecken unter Beachtung der mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen geschlossenen Vereinbarung erfolgen.

Zu Z 2 (§ 2 Abs. 2 lit. h bis j  Austria Wirtschaftsservice-Gesetz):

Die lit. h bis j umschreiben die neuen Aufgaben der Gesellschaft. Im Einzelnen sind dies:

Zu lit. h:

Die gegenwärtige Finanzkrise und der in Folge zu erwartende Einbruch des konjunkturellen Wachstums stellt auch den österreichischen Mittelstand vor besondere Herausforderungen.

Insbesondere KMU sehen sich im Bereich der Finanzierung zunehmenden Schwierigkeiten gegenüber. Gerade Kleinstunternehmen sind mit einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von 8,2% und einer Bankverschuldung von 55,6% für die gegenwärtige Finanzierungskrise wenig gerüstet. Aber auch im Bereich kleiner Unternehmen ist die Eigenkapitalquote mit 16,9% nicht ausreichend und die Bankverschuldung von 41,6% sowohl wirtschaftlich als auch liquiditätsmäßig belastend. Etwas günstiger stellt sich die Lage für mittlere Unternehmen dar. Sie weisen im Schnitt eine Eigenkapitalquote von 22,5% und eine Bankverschuldung in Höhe von 27,4% auf. Insgesamt ist die Eigenkapitalquote der österreichischen Unternehmen unter dem europäischen Durchschnitt. Im Spitzenfeld finden sich hier Spanien (42%), Finnland (41,74%) und Belgien (41,71%).

Gerade im Zuge der bestehenden Schwierigkeiten der Versorgung mit kreditbasierten Finanzierungen aber auch vor dem Hintergrund der Konjunkturentwicklung sind Maßnahmen zur Verbesserung der kurz- und mittelfristigen Eigenkapitalausstattung erforderlich. Daher ist es die Zielsetzung durch die Schaffung eines österreichischen Mittelstandsfonds eine Unterstützung der Finanzierung von Wachstumsprojekten von KMU zu erreichen.

Durch die Bereitstellung von Risikokapital als atypisch stille Beteiligung für österreichische Unternehmen, insbesondere KMU kann eine Eigenfinanzierung von Wachstumsprojekten erreicht werden. Durch die Verbesserung der Eigenkapitalstruktur werden die Handlungsmöglichkeiten der Unternehmen wesentlich verbessert und die Erfolgschancen von Wachstumsprojekten nachhaltig erhöht. Die Mittel sollen vor allem für marktnahe innovative Produktentwicklung, Vertriebsausbau und Markterschließung, Investitionen, Working Capital und Internationalisierungen verwendet werden. Gegenüber bestehenden Investitionsförderungen grenzt sich die Beteiligung des Mittelstandsfonds durch einen stärkeren Unternehmensfokus und eine geringere Ausrichtung auf abgrenzbare Einzelprojekte ab. Dadurch werden umfassendere und komplexe Wachstumsentwicklungen einer gesunden Finanzierung zugänglich. Ziel ist die Begleitung der Unternehmensentwicklung während des Beteiligungszeitraumes. Eine Kombination mit klassischer Investitionsförderung ist möglich und je nach Projekt wünschenswert.

Die Zielgruppe des Mittelstandsfonds umfasst österreichische Unternehmen, insbesondere KMU, die Wachstumsprojekte mit entsprechenden Umsatz- und Beschäftigungszielen durchzuführen beabsichtigen. Dabei sind sowohl neu gegründete Hochrisikounternehmen als auch Unternehmen mit Sanierungsbedarf oder etwa Unternehmen mit vorwiegend trendabhängigen Umsätzen auszuschließen. Insbesondere abzuzielen ist auf mittelständische Unternehmen mit einem positiv wachsenden Cashflow und einer entsprechenden Unternehmenshistorie. Die Qualität des Managements ist in die Beurteilung der Unternehmen ebenso mit einzubeziehen wie ein tragfähiges und zukunftsorientiertes, realistisches Unternehmenskonzept.

Der Mittelstandsfonds wird mit einer Dotierung von EUR 80 Millionen auf zwei Jahre bei der aws geschaffen. Der Fonds soll sich an Unternehmen mit einem Volumen von typischerweise je EUR 300.000 bis zu EUR 1 Million beteiligen. Im Zuge der Beteiligung werden dem Fonds Mitsprache-, Gestaltungs- und Einsichts- sowie Gewinnbeteiligungsrechte eingeräumt.

Geplant ist die atypisch stille Beteiligung über eine Laufzeit von jeweils 10 Jahren aufrecht zu erhalten und danach die Abschichtung durch das Unternehmen zu ermöglichen. Aus der laufenden Gewinnbeteiligung im Rahmen der atypisch stillen Beteiligung ergeben sich für den Fonds entsprechende Renditen. Durch diese Rentabilitätserwartung in Höhe der Gesamtkapitalrentabilität ist der Mittelstandsfonds beihilferechtlich als „reasonable private investor“ zu qualifizieren. Die Beteiligung des Fonds an Unternehmen führt zu keinen Veränderungen in der steuerlichen Behandlung von Gewinnen, da die atypisch stille Beteiligung als Mitunternehmerschaft im Sinne des EStG zu qualifizieren ist.

Zu lit. i und j:

Die Europäische Investitionsbank (EIB) stellt für 2009 und 2010 für Europa insgesamt EUR

15 Milliarden an Finanzierungsmitteln bereit. Der europäische Investitionsfonds stellt Mittel in Höhe von EUR 1 Milliarde in Form von Mezzaninkapital europaweit zur Verfügung. Österreich beabsichtigt, aus diesen Mitteln jährlich EUR 100 bis 200 Millionen für österreichische Unternehmen, insbesondere KMU, zu mobilisieren. Dies soll unter Mitwirkung der Vereinigung der europäischen Fördergesellschaften (NEFI) erfolgen. Speziell wenn die Nachfrage der Geschäftsbanken nach diesen Mitteln unzureichend ist, soll die aws sich um diese Globaldarlehen bemühen.

Die aws wird daher ermächtigt, Darlehen - insbesondere der Europäischen Investitionsbank - aufzunehmen und in Form von langfristigen Krediten an österreichische Unternehmen weiterzureichen.

Dadurch kann auch ein bereits von der aws mit der EIB ausverhandeltes Globaldarlehen umgesetzt werden, das zur Finanzierung von Forschungs- und Technologieprojekten herangezogen werden kann. Dabei kommt ein Risk-Sharing-Modell mit der EIB zur Anwendung. Pro Jahr sollen EUR

100 Millionen an Mitteln nach Österreich geholt werden.

Die aws wird weiters ermächtigt, bei europäischen Fördergesellschaften, wie zum Beispiel der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Globaldarlehen in Höhe von bis zu jeweils EUR 100 Millionen aufzunehmen und in Form von Investitionskrediten der österreichischen Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Durch die bereits in Verhandlung stehende Tranche von EUR 100 Millionen der KfW werden Investitionen österreichischer KMUs in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Emissions- und Abfallreduzierung sowie zur Förderung von Unternehmen im umwelttechnischen Bereich ermöglicht.

Zu Z 3 und 4 (§ 9 Abs. 2 und 3 Austria Wirtschaftsservice-Gesetz):

Die bestehenden Abgaben- und Gebührenbefreiungen werden an die neuen Aufgabenstellungen der Gesellschaft angepasst.

Zu Artikel 4 und 5:

Derzeit bestehen im Garantiegesetz sowie im KMU-Förderungsgesetz Haftungsrahmen in der Gesamthöhe von EUR 2.950 Millionen. Als Maßnahme zur Begegnung eines Finanzierungsengpasses für österreichische Unternehmen im Zusammenhang mit der Finanzkrise werden daher die angeführten Garantierahmen auf insgesamt EUR 5,225 Milliarden erhöht um Kreditmittel zu mobilisieren und die Bonität österreichischer Unternehmen zu stärken. Hierzu wird im Einzelnen

                         - der Gesamtrahmen für Haftungen nach § 4 GG von derzeit EUR 2.175 Millionen auf EUR 3.725 Millionen erhöht. Dabei sollen vorgesehen werden:

                         - die Erhöhung des Rahmens für Inlandsgarantien gemäß § 1 GG von faktisch EUR 725 Millionen auf EUR 1.500 Millionen;

                         - die Erhöhung des Rahmens für Internationalisierungsgarantien gemäß § 11 GG von faktisch EUR 725 Millionen auf EUR 1.500 Millionen;

                         - der Rahmen für Haftungsübernahmen gemäß § 7 KMU-FG von EUR 750 Millionen auf EUR 1.500 Millionen erhöht.

Mit der Erhöhung kann einer gesteigerten Nachfrage nach aws-Garantien in Folge der Finanzkrise entsprochen werden. Die Garantien werden über das existierende Förderinstrumentarium der aws gewährt.

Zielgruppe der Maßnahmen sind österreichische Unternehmen mit Finanzierungsbedarf im Bereich der Investitions- und Betriebsmittelfinanzierung. Es können grundsätzlich alle Branchen unterstützt werden.

Die Ausweitung der Garantierahmen dient der Abfederung der auf Grund der Finanzkrise zu erwartenden Kreditrestriktionen. Durch die verstärkte Garantieübernahme ermöglicht die aws Unternehmen, die keinen oder keinen ausreichenden Zugang zu Kreditfinanzierungen mehr haben, die Umsetzung ihrer unternehmerischen Projekte und die Realisierung erforderlicher Investitionen.

Zu einer verbesserten Wirkung des Haftungsinstrumentariums wird die Risikobereitschaft des Bundes erhöht. Durch Abänderung bestehender Policies wird ein klares Zeichen zur Erhöhung der Risikobereitschaft gesetzt. In diesem Zusammenhang sollen die zulässigen Haftungsquoten je nach Projekt und Unternehmen so weit wie möglich ausgeschöpft werden.

Zu Artikel 6:

Zu Z 1 und 2 (§ 108 Abs. 2 und § 124b Z 148 EStG 1988):

Um den Menschen den Zugang zu Eigenheimkrediten zu erleichtern, soll der Erstattungshöchstbetrag von derzeit 1.000 Euro auf 1.200 Euro Maximalbetrag angehoben werden.

Die Geschäftstätigkeit der Bausparkassen hat sich bis zum Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 auf die Gewährung von Darlehen zur Finanzierung von Wohnbauvorhaben und wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen beschränkt. Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsgesetz 2005 wurde den Bausparkassen, die über ein breites Mittelaufkommen und über Erfahrung in der Abwicklung spezifischer Kreditgeschäfte verfügen, bei der Darlehensgewährung neue Geschäftsfelder im Bereich von Aus- und Weiterbildung sowie Pflege eröffnet.

Dieser steuerlich geförderten Finanzierungsform insbesondere im Bereich von Eigenheimfinanzierung ist in der Vergangenheit eine besondere Bedeutung zugekommen und hat wesentlich zum heutigen Wohnungsstandard beigetragen. Bausparkassen verfügen über ein breites Mittelaufkommen und haben Erfahrung in der Abwicklung spezifischer Kreditgeschäfte.

Bei den Bausparkassen haben zuletzt die Ausleihungen deutlich auf 15.931 Mio. Euro (Quelle: OeNB, Stand 2. Quartal 2008) zugenommen, während das Einlagenvolumen bei zuletzt 16.978 Mio. Euro (Quelle: OeNB) stagniert, bzw. leicht rückläufig ist. Im Laufe des Jahres 2008 könnte der Gleichstand zwischen Einlagen und Ausleihungen erreicht werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Baufinanzierungen nur verzögert abgewickelt werden. Ebenso ist zu erwarten, dass angesichts der Finanzmarktturbulenzen die Nachfrage nach Bausparkrediten weiter ansteigen wird, weil die Darlehenszinsen mit 6 % gedeckelt sind. Durch die Anhebung der Bausparprämie um 20 % auf 1.200 Euro pro Jahr kann die jährliche Finanzierungsleistung der Bausparkassen von 3.285 Mio. Euro (2007) um etwa 20 % oder etwa 600 Mio. Euro erhöht werden.

Durch die Anhebung des maximalen Förderbetrages von 1.000 Euro auf 1.200 Euro soll ein positiver Beitrag zur Zukunftssicherung der Eigenheimfinanzierung geleistet werden. Positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung sind zu erwarten. Für Konsumenten können mehr Wohnbaukredite mit nach oben gedeckelten Zinsen angeboten werden. Moderner Wohnbau ist in der Regel umweltfreundlicher als der Altbaubestand. Durch die Zinsdeckelung erhalten auch Personen mit geringerem Einkommen Zugang zu Wohnbaukrediten.

Zu Artikel 7:

Zu § 1:

Gemäß § 43 Abs. 2 Bundesbahngesetz 1992 gewährt der Bund für die Planung und den Bau von Schieneninfrastrukturvorhaben Mittel entsprechend dem Rahmenplan gemäß § 43 Abs. 1 Bundesbahngesetz 1992. Gemäß § 47 Abs. 1 Bundesbahngesetz 1992 hat der Bund der ÖBB-Infrastruktur Bau AG jene Mittel zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität und des Eigenkapitals gemäß dem genehmigten Rahmenplan erforderlich sind.

Mit dem Höchstbetrag von 1,94 Milliarden Euro wäre die gemäß § 43 Abs. 2 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Bundesbahngesetz 1992 bis zum Jahr 2013 erforderliche Vorsorge zur Finanzierung der geplanten Schieneninfrastrukturvorhaben getroffen.