6 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (5 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommenssteuergesetz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 - KBG 2008)

Die sich weiter verschärfende Krise an den internationalen Finanzmärkten führt gemeinsam mit Rezessionserwartungen zu einem Einbruch der Wachstumsprognosen in Europa bis hin zu rückläufigem Wachstum und zu einer Krise im Finanzierungsbereich. Von dieser Entwicklung ist auch Österreich massiv betroffen.

Insbesondere österreichische KMU könnten angesichts des zu erwartenden Rückgangs der Konjunktur ihre Investitionspläne einschränken. Diese Situation wird durch die Liquiditätskrise an den internationalen Finanzmärkten weiter verschärft. Dadurch stehen für österreichische Unternehmen auch nicht mehr ausreichend Finanzmittel für Neuinvestitionen und Innovationsfinanzierungen zur Verfügung.

Außerdem ist der Zugang zu Eigenheimkrediten ist derzeit auf Grund der Finanzkrise sehr schwierig.

Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung soll ein zusätzliches Investitionsvolumen der ÖBB in Höhe von 700 Millionen Euro bis 2012 initiiert werden. Die erforderliche Ergänzung zum Rahmenplan der ÖBB bedarf als Vorraussetzung einer Änderung der bestehenden gesetzlichen Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen.

Es müssen daher gezielte Schritte gesetzt werden, um die Entwicklung zu stabilisieren und insbesondere die Finanzierung der Wirtschaft sicher zu stellen und zusätzlich konjunkturstabilisierende und –belebende Wachstumsimpulse zu setzen.

Es sollen den österreichischen Bausparkassen durch die Anhebung des Höchstbetrages, für den die Einkommensteuer erstattet wird, neue und höhere Mittel zugeführt werden, um günstige Kredite vergeben zu können.

Novellierung der gesetzlichen Ermächtigung zur Vorbelastungen beim Voranschlagsansatz 1/65148.

Es ist daher vorgesehen:

                         - die Schaffung eines Mittelstandsfonds für Wachstumsprojekte bei der aws

                         - die Nutzung der KMU-Initiative der Europäischen Investitionsbank

                         - die Erhöhung der Haftungsrahmen der aws

                         - die Vergabe von Darlehen - zum Beispiel EIB-Darlehen für Forschungs- und Technologieprojekte

                         - die Inanspruchnahme von Darlehen europäischer Fördergesellschaften für Energie- und Energieeffizienzmaßnahmen

Durch die Anhebung des staatlich geförderten Betrages (Höchstbetrag für den die Einkommensteuer erstattet wird) soll den Bausparkassen höhere Mittel zugeführt werden.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Oktober 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Jakob Auer die Abgeordneten Josef Bucher, Bernhard Themessl, Dr. Reinhold Mitterlehner, Kai Jan Krainer, Alois Gradauer, Mag. Werner Kogler, Ing. Peter Westenthaler, Wolfgang Zanger, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dr. Alexander Van der Bellen, DDr. Werner Königshofer, der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Ein von den Abgeordneten Josef Bucher eingebrachter Abänderungsantrag fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordnete Jakob Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (5 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 10 28

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann