7 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (3 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird

Im Lichte der auf EU-Ebene im Rechnungslegungsausschuss der Europäischen Kommission (ARC – Accounting Regulatory Committee) am 15. Oktober 2008 beschlossenen Änderung internationaler Rechnungslegungsstandards nach IAS 39 und IFRS 7, ist es zweckmäßig, auch bei den nationalen Bewertungsvorschriften für Versicherungsunternehmen entsprechende Korrekturen vorzunehmen. Aufgrund der derzeitigen Turbulenzen an den Finanzmärkten müssten die Versicherungsunternehmen ansonsten Vermögensansätze in ihre Bilanzen aufzunehmen, die nicht den realen Werten entsprechen.

Die zeitliche Befristung des Maßnahmenpaketes von 1. Oktober 2008 bis 1. Jänner 2010 soll gewährleisten, dass die bisherigen Regelungen, die auf einem äußerst hohen Schutzniveau und Vorsichtsprinzip basieren, nur temporär geändert werden, um die negativen Auswirkungen aus der globalen Finanzmarktkrise 2008 mit hohem Einfluss auf die Versicherungswirtschaft situationsadäquat abfedern zu können.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Oktober 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Ing. Erwin Kaipel.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (3 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 10 28

                                Ing. Erwin Kaipel                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann