9 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (2 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden – 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 (2. AbgÄG 2008)

Mit den gegenständlichen Änderungen der Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen werden gemeinschaftsrechtliche Vorgaben im innerstaatlichen Recht berücksichtigt.

Es ist insbesondere die Richtlinie 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 (ABl. Nr. L 346, S. 6) über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern umzusetzen. Da die Befreiungen im Reiseverkehr nunmehr nicht mehr in der Zollbefreiungsverordnung, sondern in der genannten Richtlinie 2007/74/EG enthalten sind, ist es nicht mehr möglich, diesbezüglich auf die zollrechtlichen Bestimmungen zu verweisen. Vielmehr erfolgt eine eigenständige Aufnahme dieser Regelungen in das Umsatzsteuergesetz.

Weiters ergeben sich Änderungen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 274/2008 des Rates vom 17. März 2008 (ABl. Nr. L 85, S. 1) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen. Nach dieser Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wird die Wertgrenze für Kleinsendungen, für die keine Zölle und vergleichbare Abgaben erhoben werden, von 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Diese Anhebung gilt jedoch – aus Gründen der Vermeidung von erheblichen Nachteilen für die inländische Wirtschaft – nicht für den Bereich der Einfuhrumsatzsteuer. Der diesbezügliche Verweis auf Art. 27 und 28 der Zollbefreiungsverordnung im Umsatzsteuergesetz muss daher entfallen.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 28. Oktober 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligte sich der Berichterstatter Jakob Auer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer einen Abänderungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jakob Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 10 28

                                     Jakob Auer                                                         Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann