27 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (4 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern‑Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs‑Änderungsgesetz 2008 – 2. SVÄG 2008)

Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird bezüglich der Anpassung der Unfallrenten und der anderen Geldleistungen aus der Unfallversicherung für November und Dezember 2008 sowie für das Jahr 2009 sowie der leistungsrelevanten Bemessungsgrundlagen ein Gleichklang mit der Pensionsanpassung erzielt, indem die genannten Renten und Beträge nicht mit dem Anpassungsfaktor, sondern mit dem Faktor 1,034 zu vervielfachen sind. Weiters sollen redaktionelle Klarstellungen vorgenommen werden, wonach die Renten aus der Unfallversicherung, die im November und Dezember 2008 gebühren, ebenfalls der Anpassung unterliegen.

Ferner erfolgt eine Klarstellung bezüglich der Anpassung der Ausgleichszulagenrichtsätze: In der Praxis der Pensionsversicherungsträger wird bereits die Erhöhung dieser Richtsätze mit 3,4 % vollzogen; diese im Analogieweg gewonnene rechtskonforme Vorgangsweise soll nunmehr rechtlich unzweifelhaft klargestellt werden.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. November bzw. 9. Dezember 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Ing. Mag. Hubert Kuzdas die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Dr. Peter Pilz, Mag. Wilhelm Molterer, Kai Jan Krainer, Josef Bucher, Dr. Christoph Matznetter und Mag. Peter Michael Ikrath sowie der Staatssekretär im Bundeministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

Ein vom Abgeordneten Mag. Werner Kogler eingebrachter Antrag gemäß § 27 GOG fand nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (4 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2008 12 09

                         Ing. Mag. Hubert Kuzdas                                             Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann