29 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 38/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhr­förderungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Änderung des Ausfuhrförderungsgesetzes)

Die boomende Exportentwicklung der letzten Jahre mit dem Rekordvolumen 2007 von rd. EUR 115 Milliarden verbunden mit einer schwierigen Situation auf den Kapitalmärkten bewirkte eine unerwartet hohe Nachfrage nach den staatlichen Dienstleistungsprodukten Exporthaftungen in Form von Garantien und Wechselbürgschaften. Die Nachfrage war besonders stark bei den Internationalisierungsprodukten Beteiligungsgarantien und Wechselbürgschaften zur Finanzierung von Beteiligungen v.a. in Mittel- und Osteuropa.

Da der bestehende Haftungsrahmen von EUR 45 Milliarden bereits weitgehend ausgenützt ist (per Stichtag 24. Oktober 2008: EUR 42,5 Mrd.) besteht Handlungsbedarf, um diese für die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Exportwirtschaft wichtigen Produkte auch weiterhin in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung stellen zu können.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

§ 3 Abs. 1 AusfFG als Verfügung über Bundesvermögen unterliegt gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht der Mitwirkung des Bundesrates.

Zu Z 1 (§ 3 Abs. 1):

Die Begründung für die Erhöhung um EUR 5 Milliarden (von bisher EUR 45 Milliarden auf EUR 50 Milliarden) liegt in der erwarteten Inanspruchnahme des AusfFG- Verfahrens durch Exportunternehmen bzw. Investoren. Die AusfFG- Haftungsinstrumente bilden zudem einen wichtigen Teil exportoffensiver Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur.

Der jährliche Netto-Zuwachs an Haftungen betrug mit Ausnahme der aktuellen marktbedingten Sondersituation in den letzten 10 Jahren zwischen EUR 1 – 2 Milliarden. Unter Berücksichtigung von Rückflüssen und abreifender Garantien bzw. Wechselbürgschaften wird gerechnet, dass mit dieser Erhöhung während der Gültigkeitsdauer des AusfFG, i.e. bis Ende 2012 das Auslangen gefunden wird.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. November bzw. 9. Dezember 2008 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Mag. Peter Michael Ikrath die Abgeordneten Dr. Christoph Matznetter, Alois Gradauer, Mag. Werner Kogler, Kai Jan Krainer und Lutz Weinzinger sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ein von den Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Prozyklität Basel II wurde einstimmig beschlossen. Diesem Antrag war folgende Begründung beigegeben:

„Die Europäische Kommission hat im Oktober 2008 einen Vorschlag zur Novellierung der Eigenkapitalrichtlinien (RL 2006/48/EG und 2006/49/EG) vorgelegt. Die Eigenkapitalrichtlinien enthalten unter anderem das Regelwerk zu Basel II und sind bereits seit Beginn 2007 in den Mitgliedstaaten in Kraft. Zweck der Eigenkapitalrichtlinien ist es, die Risikotragfähigkeit einer Bank zu sichern. Zusammen legen die Richtlinien fest, wie viel Eigenmittel die Kreditinstitute für die Deckung ihrer Risiken vorhalten müssen.

Die nunmehr beabsichtigten Änderungen der Eigenkapitalrichtlinien betreffen im Wesentlichen jene Bereiche, die bislang außerhalb des Basel II Regelwerks standen, und stellen teilweise eine direkte Reaktion auf die Finanzkrise dar. Ein In-Kraft-Treten der neuen Bestimmungen in den Mitgliedstaaten ist für Ende 2010 geplant.

Die wesentlichen Änderungen sind:

-       Verbesserung des Managements von Großveranlagungen (Großkredite). Das Großveranlagungsregime wird zwar vereinfacht, die Großveranlagungsrisiken müssen jedoch stärker begrenzt werden, ohne die ausreichende Liquiditätsbeschaffung der Institute zu gefährden.

-       Für hybride Finanzinstrumente, die sowohl Eigenschaften von Fremd- als auch Eigenkapital aufweisen und dem Kernkapital einer Bank hinzugerechnet werden können, werden EU-weit harmonisierte Kriterien festgelegt, um die Qualität des Kernkapitals der Banken zu verbessern. Hier besteht ein besonderes Anliegen von Österreich, dass auch das Partizipationskapital ohne Dividendennachzahlungsverpflichtung auf das Basiskernkapital voll anrechenbar bleibt.

-       Weiters soll die Aufsicht über grenzübergreifend tätige Kreditinstitutsgruppen verbessert werden, indem die Zusammenarbeit der einzelnen nationalen Aufsichtsbehörden, insbesondere durch die Institutionalisierung von Aufsichtskollegien, effizienter gestaltet wird.

-       Die Vorschriften für Verbriefungen werden ebenso verschärft, indem die Emittenten von verbrieften Forderungen verpflichtet werden, nachweislich einen bestimmten Teil des Risikos dieser Wertpapiere zurückzubehalten, während Firmen, die in die Wertpapiere investieren, ihre Anlageentscheidung erst nach umfassender und sorgfältiger Abwägung treffen dürfen.

-       Des Weiteren werden auch Änderungen zur Verbesserung des Liquiditätsrisikomanagements von Kreditinstituten bzw. Kreditinstitutsgruppen implementiert.

Diese Maßnahmen ergänzen das Regelwerk zu Basel II, welches unter Anderem bereits die Eigenmittelanforderungen zur Unterlegung der Kredit-, Markt- und operationellen Risiken von Banken vorsieht und insbesondere die Eigenmittelausstattung in Abhängigkeit von den eingegangenen Risiken vorschreibt. Ziel ist es, die Risikotragungsfähigkeit einer Bank sowohl in Normal- als auch Krisensituationen zu erhalten und so die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen..

Allerdings hat die aktuelle Finanzkrise das Augenmerk auf die Gefahr gelenkt, dass in Folge des Wirtschaftsabschwungs die Bonität der Ausleihungen an Kunden und sonstiger Aktiva der Kreditinstitute sich verschlechtert, somit die Eigenmittelanforderungen an die Kreditinstitute steigen und damit indirekt eine Kreditverknappung bewirken.

Mehrere Arbeitsgruppen auf europäischer und internationaler Ebene beschäftigen sich zur Zeit mit Vorschlägen für Maßnahmen, die geeignet sind, die verstärkend prozyklische Wirkung des Basler Regelwerks zu mildern.“

Ferner beschloss der Finanzausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

Der Finanzausschuss hält fest, dass die für die Refinanzierung der Auslandstöchter der österreichischen Banken im Oktober 2008 übernommenen Bundeshaftungen gemäß Ausfuhrförderungsgesetz intern auch auf den Haftungsrahmen gemäß Interbankmarktstärkungsgesetz und Finanzmarktstabilitätsgesetz anzu­rechnen sind.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen;

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2008 12 09

                       Mag. Peter Michael Ikrath                                            Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann