Entschließung

Die Bundesregierung wird auf europäischer Ebene alle Maßnahmen unterstützen, die einer prozyklischen Wirkung von Aufsichts- und Rechnungslegungsbestimmungen entgegenwirken. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Verpflichtung der Europäischen Kommission gemäß Art. 156 der Basel II - Richtlinie, wonach in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung des Beitrags der Europäischen Zentralbank in regelmäßigen Abständen überprüft wird, ob sich die Richtlinie signifikant auf den Konjunkturzyklus auswirkt und Abhilfemaßnahmen gerechtfertigt sind. Konkrete Maßnahmen, beispielsweise die Einrichtung der Arbeitsgruppe „Prozyklität“ des Wirtschafts- und Finanzausschusses, werden begrüßt und deren im Frühjahr 2009 vorliegende Ergebnisse sind raschest möglich in die Basel II – Diskussion einzubringen.