32 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Regierungsvorlage

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG, BGBl. I Nr. 87/1998, wird wie folgt geändert:

In Artikel II werden nach § 2 folgende §§ 3 bis 5 angefügt:

§ 3. Die ÖIAG ist berechtigt, zur Unterstützung der Umsetzung des Privatisierungsauftrages der Bundesregierung gemäß § 7 Abs. 1 ÖIAG-Gesetz 2000 der Austrian Airlines AG finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro zu gewähren. Zur Bedeckung dieser Maßnahme können auch Beteiligungserträge und Privatisierungsgewinne herangezogen werden.

§ 4. Sollten der ÖIAG bei der Durchführung von Maßnahmen gemäß § 3 Verluste entstehen, können gebundene Kapitalrücklagen zum Ausgleich eines derartigen Verlustes aufgelöst werden. Gebundene Kapitalrücklagen können auch insoweit aufgelöst werden, als Wertberichtigungen auf Anteile an Beteiligungen erforderlich sind.

§ 5. § 3 und § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/2008 treten mit 31. Dezember 2008 in Kraft.“