53 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Gesetzesantrag des Bundesrates
vom 9. Februar 2009
betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
1. Nach Art. 41 wird folgender Art. 41a eingefügt:
„Artikel 41a. (1) Gesetzesvorschläge und Volksbegehren sind gleichzeitig an die Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates zu verteilen.
(2) Der Ausschuss des Bundesrates, dem ein Gesetzesvorschlag oder ein Volksbegehren zugewiesen wurde, kann hiezu bis zum Abschluss der Beratungen im Ausschuss des Nationalrates eine Stellungnahme beschließen.
(3) Nähere Bestimmungen trifft die Geschäftsordnung des Bundesrates.“
2. Art. 42 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
„Der Einspruch des Bundesrates kann sich auch auf einzelne in einem Gesetzesbeschluss des Nationalrates zusammengefasste Gesetze beziehen. In diesem Fall können die vom Einspruch nicht erfassten Teile des Gesetzesbeschlusses beurkundet und kundgemacht werden.“