61 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 101/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländer aus nicht EWR-Staaten

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich gibt es für Ausländer aus Nicht-EWR-Staaten drei Stufen des Zugangs zum Arbeitsmarkt: die Beschäftigungsbewilligung, die Arbeitserlaubnis und den Befreiungsschein.

Zuerst bekommen Ausländer eine Beschäftigungsbewilligung. Dafür muss bereits ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbewilligung) vorliegen und Bedarf gegeben sein. Dieser definiert sich primär über eine bestimmte Quote für ausländische Arbeitskräfte, die der österreichische Arbeitsmarkt offiziell zu absorbieren imstande ist.

Daneben gibt es noch ein kleineres Kontingent für hoch qualifizierte Schlüsselkräfte. Die Beschäftigungsbewilligung bindet den Arbeitnehmer an einen bestimmten Arbeitgeber und in gewissem Rahmen auch an einen bestimmten Arbeitsplatz und ist jährlich zu erneuern. Wird das Beschäftigungsverhältnis aufgekündigt, so endet die Beschäftigungsbewilligung, der Ausländer müsste das Integrationsprozedere wieder von neuem beginnen. Anzumerken ist, dass der Antrag auf eine Beschäftigungsbewilligung vom Arbeitgeber gestellt werden muss.

Derzeit werden Beschäftigungsbewilligungen für Ausländer dann erteilt, wenn für die zu besetzende offene Stelle weder ein Inländer, noch ein am Arbeitsmarkt verfügbarer Ausländer zur Verfügung steht, der willens und fähig ist, die beantragte Beschäftigung zu den gesetzlich zulässigen Bedingungen auszuüben.

Beschäftigungsbewilligungen sollen für Ausländer künftig nur dann erteilt werden, wenn im entsprechenden Berufszweig Arbeitskräftemangel vorherrscht und der Bedarf nicht unmittelbar durch inländische Arbeitskräfte gedeckt werden kann. Voraussetzung soll, wie bisher, ein Aufenthaltstitel bleiben, wobei Erstanträge auf Erteilung eines Aufenthaltstitels durch den Ausländer grundsätzlich vor der Einreise nach Österreich - von seinem Herkunftsland aus - einzubringen sind. Diese Regelung ist sogar in allen typischen Einwanderungsländern üblich und geeignet, den aus dem Gleichgewicht geratenen Arbeitsmarkt, insbesondere den Bereich wenig qualifizierter Tätigkeiten, wieder zu stabilisieren.

Die Arbeitserlaubnis ist die nächste Stufe. Sie ermächtigt einen Ausländer, sich innerhalb eines Bundeslandes frei am Arbeitsmarkt zu bewegen. Sie wird für zwei Jahre erteilt, wobei der ausländische Arbeitnehmer insgesamt mindestens 18 Monate oder innerhalb der letzten 14 Monate 52 Wochen mehr als geringfügig beschäftigt gewesen sein muss, um eine Arbeitserlaubnis verlängern und behalten zu können. Versäumt er diese Fristen, so verliert er die Arbeitserlaubnis und damit die Erlaubnis, am Arbeitsmarkt in Erscheinung zu treten.

Die oberste Integrationsstufe ist der Befreiungsschein. Nach mindestens fünfjähriger Beschäftigung im Rahmen der oben genannten Titel kann ein auf 5 Jahre befristeter Befreiungsschein zuerkannt werden, wobei der ausländische Arbeitnehmer innerhalb dieser Fristen (und unter Außerachtlassung diverser Nebenbestimmungen wie Heirat mit Inländern u. dgl.) 2,5 Jahre mehr als geringfügig beschäftigt gewesen sein muss, um den Befreiungsschein verlängern zu können. Der Befreiungsschein erlaubt die unbegrenzte Teilhabe am Arbeitsmarkt analog zum Inländer.

Der Befreiungsschein sollte ersatzlos gestrichen werden. Ausländer sollen darüber hinaus die Arbeitserlaubnis verlieren, wenn sie über längere Zeiträume oder wiederholt arbeitslos sind. Denn das ist ein Zeichen dafür, dass die Qualifikation des Gastarbeiters, so vorhanden, am heimischen Arbeitsmarkt nicht nachgefragt ist. Schwarzarbeitende Ausländer verlieren sofort jegliche Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung.

Für türkische Staatsbürger sieht Österreich unverständlicherweise ganz besondere Erleichterungen vor. Sie bekommen bereits nach 4 Jahren rechtmäßiger Beschäftigung oder nach 5jähriger Anwesenheit im Inland, wenn ein Familienangehöriger regulär zum Arbeitsmarkt zugelassen ist, auf Antrag sofort einen Befreiungsschein, der ihnen den uneingeschränkten Zugang zum gesamten österreichischen Arbeitsmarkt gewährleistet (§ 4c Abs. 2 des Assoziationsabkommens mit der Türkei).

Weiters bekommen türkische Staatsbürger einen deutlich erleichterten Zugang zum österreichischen Familienbeihilfensystem. Sie müssen dazu lediglich einen Wohnsitz im Inland haben und die Kinder müssen sich im Inland aufhalten. Dies stellt eine eindeutige Bevorzugung gegenüber allen anderen Bürgern von Drittländern und unter gewissen Voraussetzungen sogar gegenüber EU-Bürgern dar (diese müssen in Österreich beschäftigt sein, um den Anspruch zu erwerben).

Diese nicht rechtfertigbare Bevorzugung ist strikt abzulehnen und eine ersatzlose Streichung derartiger Sonderregelungen durch eine Revision des Assoziationsabkommens mit der Türkei ist zu veranlassen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Erwin Spindelberger, Karl Öllinger, Franz Riepl, Gerald Grosz, Dr. Martin Bartenstein sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag – in der Fassung eines von den Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen eingebrachten Abänderungsantrages – keine Mehrheit.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Karl Donabauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 02 12

                                 Karl Donabauer                                                                 Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau