69 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (44 der Beilagen): Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den HIPC Trust Fund zur Entschuldung Liberias

Auf der Basis des gegenständlichen Gesetzes soll die OeNB, nach der anteilsmäßigen Überweisung der SCA-1 Mittel und der anteilsmäßigen Überweisung der gestundeten Gebühren, diese an das für die Entschuldung Liberias eingerichtete Liberia Administered Account bzw. den HIPC Trust Fund überweisen.

Das SCA-1 Konto ist ein Unterkonto des Allgemeinen Kontos (GRA), das im Wege der Lastenteilung von Gläubiger- und Empfängerländern dotiert wird. Es soll sicherstellen, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldnerlandes der IWF in der Lage ist, die Forderungen der Geberländer zu begleichen, ohne selber in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten.Die Ressourcen des SCA-1 Kontos sind rückzahlbare Mittel, die auf Beschluss des IWF (wie im gegenständlichen Fall geschehen) oder nach der Auflösung aller Zahlungsrückstände beim IWF an die Mitgliedsländer zurückgezahlt werden können.

Die gestundeten bzw. zurückgestellten Gebühren wurden im Zuge eines Lastenteilungsmechanismus proportional von den Gläubiger- und Schuldnerländern getragen. Sie werden nach Rückzahlung der Schulden und aufgelaufenen Gebühren automatisch an die an diesem Prozess teilnehmenden Länder zurückgezahlt.

Der zweite Schritt, die Überweisung auf das Liberia Administered Account bzw. den HIPC Trust Fund, erfolgt auf der Basis des vom IWF-Stab übernommenen Vorschlages der G-8 Länder, dass sich alle Länder die regelmäßig im Finanztransaktionenplan aufscheinen, an der Entschuldung beteiligen sollen. Der Finanztransaktionenplan ist ein wesentlicher Bestandteil der IWF-Kreditvergabe. Der IWF vergibt seine Kredite entweder in Form von SZR oder direkt in ausländischen Devisen. Im zweiten Fall verringert sich die Quotenposition der Geberländer und deren Forderung gegenüber dem IWF steigt an. Die Auswahl dieser Geberländer erfolgt auf der Basis einer Reihe von Finanzindikatoren und wird im quartalsweise erscheinenden Finanztransaktionenplan veröffentlicht. Österreich ist eines der Länder, die regelmäßig im Finanztransaktionenplan aufscheinen und es wird daher erwartet, dass es sich am Übergangskredit für Liberia beteiligt.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 12. Februar 2009 in Verhandlung genommen. Als Berichterstatter im Ausschuss fungierte Dr. Christoph Matznetter.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (44 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 02 12

                        Dr. Christoph Matznetter                                             Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann