86 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007, Reihe Bund 2008/1, (III-13 und Zu III-13 der Beilagen)

Mit dem gegenständlichen Bericht („Allgemeiner Einkommensbericht 2008“) legt der Rechnungshof in erster Linie den Bericht über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64/1997 vor.

 

Der gemäß Art. 1 § 8 Abs. 1 bis 3 des Bezügebegrenzungsgesetzes vorgesehene Bericht, in dem Personen namentlich und unter Angabe ihrer aus öffentlicher Hand bezahlten und über einem Grenzbetrag liegenden Bezüge und Ruhebezüge aufzulisten gewesen wären, darf aufgrund der Rechtsprechung der Höchstgerichte (Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofes, KR 1/00-33, KR 3/00-33 und KR 4/00-33, und Beschluss des Obersten Gerichtshofes zu 9 Ob A 77/03v) nicht erstellt werden, weil die namentliche Offenlegung und auch die Beschaffung dieser Daten den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutz-Richtlinie entgegenstehen.

Gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes hat der Rechnungshof über die durchschnittlichen Einkommen einschließlich der Sozial- und Sachleistungen der gesamten Bevölkerung – nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen getrennt – jedes zweite Jahr dem Nationalrat, dem Bundesrat und den Landtagen zu berichten.

 

Der Rechnungshof und die Statistik Austria erstellen den Einkommensbericht gemäß Bezügebegrenzungsgesetz alle zwei Jahre. Darin findet sich eine Aufschlüsselung der Gehälter nach verschiedenen Kriterien – durchschnittliche Einkommen der gesamten Bevölkerung, getrennt nach Männern und Frauen sowie nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen.

 

Die Daten beruhen in erster Linie auf Administrativdaten. Weiters wurden die Daten des Mikrozensus, einer von der Statistik Austria kontinuierlich durchgeführten Haushaltserhebung, einbezogen.

 

Erstmals werden die Stundenlöhne zusätzlich ausgewertet. Die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede und die Unterschiede zwischen den oberen und den unteren Einkommensgruppen werden verstärkt kommentiert. Die Darstellung der selbständigen Einkommen ist vertieft, etwa durch die Aufgliederung nach Bundesländern. Die Entwicklung der Pensionen wird am Verbraucherpreisindex und am Preisindex für Pensionistenhaushalte gemessen.

 

Der Statistische Annex mit den detaillierten Tabellen findet sich erstmals auf einer dem Bericht beiliegenden CD. Damit sind die Tabellen im Excel-Format zum Weiterrechnen für alle am Bericht Interessierten verfügbar und der gedruckte Bericht ist weniger umfangreich (280 statt 450 Seiten). Auf der CD findet sich auch der Gesamtbericht.

 

Der Einkommensbericht und der Bericht über die Einkommenserhebung in den Unternehmungen und Einrichtungen des Bundes, der ebenfalls alle zwei Jahre – zuletzt im Dezember 2007 – vorgelegt wird, sind wichtige Informationsquellen. Nicht erstellen kann der Rechnungshof den im Bezügebegrenzungsgesetz vorgesehenen Bericht über die Spitzeneinkommen in öffentlichen Unternehmungen, da nach den Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes eine namentliche Offenlegung der Bezüge der Datenschutz-Richtlinie widerspreche.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 19. Februar 2009 behandelt. An den Debatten beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Martina Schenk, Gabriel Obernosterer, Mag. Kurt Gaßner, Johann Höfinger, Gerald Grosz, August Wöginger, Mag. Josef Lettenbichler, der Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser sowie der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Werner Kogler.

 

Einstimmig wurde am 19. Februar 2009 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz für die Jahre 2006 und 2007, Reihe Bund 2008/1, (III-13 und Zu III-13 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2009 02 19

                               Mag. Ruth Becher                                                           Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann