87 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

betreffend den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1 Band 1 - WIEDERVORLAGE (III-16 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist die Wiedervorlage der Berichte III-96 d.B., III-100 d.B. sowie III-119 d.B. aus der XXIII. Gesetzgebungsperiode. Diese Berichte erfolgten gemäß Art. 126d Abs. 1 zweiter Satz B-VG über Wahrnehmungen, die der Rechnungshof jeweils bei mehreren Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.

Den mit den einzelnen Berichten verbundenen Gebarungsüberprüfungen lag die Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz–Novelle 2007 zugrunde. Demgemäß entsprechen die Bezeichnungen der Bundesministerien bzw. deren Abkürzungen in diesen Berichten der damaligen Rechtslage.

Der gegenständliche Bericht (III-16 der Beilagen) erstreckt sich nunmehr auf die folgenden Verwaltungsbereiche:

- Bundeskanzleramt

- Bundesministerium für Finanzen

- Bundesministerium für Inneres

- Bundesministerium für Landesverteidigung

- Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie das

- Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

- Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

- Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung

samt den bei den jeweiligen Ressorts situierten Kapitalbeteiligungen.

 

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht, der dem Ausschuss am 21. Jänner 2009 zugewiesen wurde, in seiner Sitzung am 19. Februar 2009 behandelt. Einstimmig wurde am 19. Februar 2009 beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2009/1 Band 1 – WIEDERVORLAGE, (III-16 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.

Wien, 2009 02 19

                                  Hermann Gahr                                                              Mag. Werner Kogler

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann