93 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Immunitätsausschusses

über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (GZ 25 St 407/08i) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf

 

Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 29. Jänner 2009, GZ 25 St 407/08i, eingelangt am 9. Februar 2009, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wegen des Verdachtes der strafbaren Handlungen nach §§ 153 Abs. 1 und 2, 153b, 159 Abs. 1 und 3 StGB und nach § 122 GmbHG.

 

Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 26. Februar 2009 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ 25 St 407/08i, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen den inkriminierten Handlungen und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht.

Wien, 2009 02 26

                                   Erwin Hornek                                                              Dr. Peter Sonnberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann