97 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Antrag 169/A der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend betreffend ein Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG)

 

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Richtlinie 2004/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Umwelthaftung (Umwelthaftungsrichtlinie) zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden schafft einen einheitlichen Ordnungsrahmen für Umweltschäden in Gestalt eines öffentlich-rechtlichen Haftungsregimes. Ausgehend von dem in Art. 174 Abs. 2 EG-Vertrag normierten Verursacherprinzip soll derjenige, der durch seine Tätigkeit einen Umweltschaden oder die unmittelbare Gefahr eines solchen herbeiführt und derart bestimmte geschützte Umweltgüter schädigt, die Kosten der erforderlichen Vermeidungs- oder Sanierungsmaßnahmen tragen. Die Umwelthaftungsrichtlinie sieht überdies eine sich aus der Aarhus-Konvention ergebende Einbindung der von einem Umweltschaden betroffenen Personen sowie die Gewährung von Rechtsschutz vor.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 03. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Ing. Hermann Schultes, Ing. Robert Lugar, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Petra Bayr gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009-03-03

                                     Petra Bayr                                                         Dr. Eva Glawischnig-Piesczek

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau