120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 254/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 - AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt eingeleitet:

„Wir Österreicher haben uns seit dem zweiten Weltkrieg einen beachtlichen Wohl­stand aufgebaut. Vielen Menschen in anderen Ländern geht es nicht so gut wie uns, wir bemühen uns daher diesen zu helfen, sei es im Rahmen der Entwicklungshilfe oder im Zuge von Spendenaktionen im Falle von Kriegen oder Naturkatastrophen. Leider gibt es eine sehr große Anzahl von Personen, die die Hilfsbereitschaft der Ös­terreicher systematisch ausnutzen und in Österreich wider besseres Wissen Asyl beantragen. Tatsache ist, dass seit 1999 über 230.000 Asylanträge gestellt wurden.

 

Derzeit gibt es über 30.000 offene Verfahren. Österreich wird deswegen von den Scheinasylanten bevorzugt, weil bei uns die Rechtslage besonders liberal ist. Diese Großzügigkeit wissen aber viele Asylanten nicht zu schätzen. Pro Jahr werden rund 12.000 Asylanten straffällig.

Auf der Homepage der ÖVP ist zu lesen:

„Fekter: Klare Linie gegen kriminelle Asylwerber

Das wichtige Instrument des Asyls wird immer wieder von Kriminellen in Misskredit gebracht, die Asylanträge stellen, um ihrer Abschiebung zu entgehen. Dem will In­nenministerin Fekter einen Riegel vorschieben.

Die Sicherheit der Menschen in diesem Land hat für Innenministerin Maria Fekter höchste Priorität. Daher ist es nur logisch, dass straffällig gewordene Asylwerber ra­scher als bisher außer Landes gebracht werden müssten. Dazu schlägt Fekter ein beschleunigtes Asylverfahren vor, wie es jetzt nur bei außerordentlich schweren Straftaten möglich ist. Dann wird auch eine Abschiebung möglich sein, wenn das Ur­teil noch nicht rechtskräftig ist, sofern der Asylwerber aus einem sicheren Herkunfts­land kommt; ansonsten können sie natürlich den Ausgang der Berufung in Österreich abwarten. Eine Abschiebung ohne Entscheidung über den Asylstatus ist für Fekter schon aus humanitären Gründen undenkbar. (...)“

Auch die APA berichtete am 31. August 2008 folgendes:

„Asyl: Fekter will Straffällige rascher außer Landes haben

Wien (APA) - Innenministerin Maria Fekter (V) will straffällig gewordene Asylwerber rascher außer Landes bringen lassen. Selbst eine Abschiebung ohne Rechtskräftig­keit des Urteils ist für die Ressortchefin vorstellbar, wie sie im APA-Interview betont. Voraussetzung dafür sei aber, dass der betroffene Asylwerber aus einem "sicheren Herkunftsland" komme. Dann könne er das letztinstanzliche Urteil auch von dort aus abwarten. Alle anderen könnten im Land bleiben, bis der Fall von der Justiz endgültig entschieden ist.

Fekter tritt dafür ein, bei jeder Art von Vergehen ein beschleunigtes Asylverfahren einzuleiten, wie es derzeit nur bei schweren Delikten angewandt werde. Somit könnte das Asylverfahren parallel zum Gerichtsfall zügig abgeschlossen werden. Eine Ab­schiebung, bevor über den Asylstatus entschieden sei, werde es aber auch künftig nicht geben. (...)

In einer OTS verkündete BM Fekter am 26. August 2008:

„ (...) Im Bereich Asylrecht verweist die Innenministerin auf jene Asylanten die in Ös­terreich kriminell werden: „Wir wollen jene integrieren, die rechtsschaffend bei uns leben und sich bemühen, integriert zu werden. Wenn man aber das Asyl dazu miss­braucht seine kriminelle Energie auszuleben, wollen wir ein Wiederaufnahmeverfah­ren einführen, damit hinterfragt wird, ob die Asylgründe tatsächlich noch vorliegen“, so Fekter. (...)“

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 3. und 4. März 2009 in Verhandlung genommen. Am 3. März wurde ein öffentliches Hearing gemäß § 37 Abs. 9 GOG abgehalten, bei dem folgende Experten gehört wurden:

Rechtsanwalt Mag. Wilfried Embacher

Univ.-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Universität Wien

Dr. Alexander Janda, Österreichischer Integrationsfonds

Mag. Karin Keil, Caritas Österreich

Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Lienbacher, Verfassungsdienst

Dr. Christoph Klein, Bundesarbeiterkammer

Univ.-Ass. Dr. Alfred Schramm, Wirtschaftsuniversität Wien

Gernot Steiner, Amt der Kärntner Landesregierung

An der Debatte vom 3. März beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz, die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Ing. Peter Westenthaler, Sonja Ablinger, Dr. Walter Rosenkranz, Günter Kößl, Gerald Grosz, Mag. Albert Steinhauser, Angela Lueger, Hannes Fazekas, Christoph Hagen sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

An der Debatte vom 4. März 2009 beteiligten sich die Abgeordneten Günter Kößl, Angela Lueger, Mag. Alev Korun, Ing. Peter Westenthaler, Dr. Walter Rosenkranz, Nikolaus Prinz, Gerald Grosz, Erwin Hornek, Mag. Johann Maier, Dr. Peter Pilz, Mag. Albert Steinhauser, Harald Vilimsky sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 04

                               Gabriele Tamandl                                                                    Otto Pendl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann