121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 506/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Während der laufenden Wahlperiode des Europäischen Parlaments bis zur Europawahl 2009 verfügt Österreich über 18 Mitglieder im Europäischen Parlament. Für die Durchführung der Europawahl 2009 ist allerdings der Vertrag von Nizza anzuwenden, der für Österreich eine Reduzierung um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament auf 17 bedeutet. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird wiederum die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments neu geregelt, dies würde in weiterer Folge für Österreich insgesamt 19 Sitze im Europäischen Parlament bedeuten.

Nach den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates im Dezember 2008 ist daran gedacht, die Neuzusammensetzung des Europäischen Parlaments nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon während der laufenden Wahlperiode des EP von 2009 bis 2014 in Kraft zu setzen. Wenn dem so ist, muss innerstaatlich geregelt sein, wie die Aufstockung der von Österreich zu entsendenden Mitglieder des Europäischen Parlaments zu erfolgen hat. Die rechtlich saubere Lösung ist wohl eine Neuermittlung der Verteilung der aufgrund der Europawahl 2009 zukommenden Mandate durch die Bundeswahlbehörde und eine anschließende Zuweisung der zwei neu hinzugekommenen Mandate.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. März 2009 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuss war Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl.

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 04

                           Mag. Dr. Beatrix Karl                                                        Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann