123 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Bautenausschusses

über den Antrag 486/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung des Richtwertmietzinses

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

 

„Jedes Jahr werden im April die Richtwertmieten erhöht, wovon etwa 350.000 Haushalte betroffen sind. Nachdem sich die Anpassung des Richtwertmietzinses bis vor zwei Jahren grundsätzlich an der Dezember-Inflation des Vorjahres orientierte, erkannte auch die zuständige Justizministerin Berger im Vorjahr akuten Handlungsbedarf, und schlug vor dass auf Grundlage des so genannten mietrechtlichen Inflationsgesetzes (MILG) die Anpassung nicht im Ausmaß der Dezember-Inflation durchgeführt, sondern sich diese an der durchschnittlichen Jahresinflation orientiere. Nachdem im Jahr 2008 die Jahresinflation mit 3,2 Prozent deutlich über der Dezember-Inflation von 1,3 Prozent lag, müssten entsprechend der geltenden Rechtslage im April die Richtwertmieten somit um 3,2 Prozent angehoben werden. Seitens des Justizministeriums wurden in der Zwischenzeit offenbar Überlegungen dahingehend getätigt, die Rechtslage so zu ändern, dass die Richtwertmieten wieder im Ausmaß der Dezember- Inflation erhöht werden können.

 

Da es aus rechtsstaatlicher Sicht nicht sinnvoll erscheint die geltende Rechtslage jährlich aus gegebenem Anlass zu ändern, ist in diesem Regelungsbereich eine nachhaltig wirksame Regelung anzustreben. Da die mit dem Wohnen insgesamt in Zusammenhang stehenden Kosten in den letzen Jahren erheblich gestiegen sind, und der Durchschnittsbürger mittlerweile zwischen 30 und 40 Prozent seines Einkommens zur Finanzierung dieses Grundbedürfnisses aufwenden muss, hat sich die Monatsmiete für viele Österreicher zum Existenz bedrohenden Kostenfaktor entwickelt. Um dieser Entwicklung entgegen zu steuern, und die Teuerung in diesem Bereich für die betroffenen, sozial schwachen Mieter zu dämpfen, sollte der Richtwertmietzins künftig nicht mehr jährlich angepasst, sondern erst dann angehoben werden, wenn die Inflation um fünf Prozentpunkte gestiegen ist.“

 

Der Bautenausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. März 2009 in Verhandlung genommen. Im Anschluss an die Berichterstattung durch den Abgeordneten Josef Jury beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Dr. Gabriela Moser, Bernhard Vock, Anna Franz, Stefan Markowitz, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Mag. Heribert Donnerbauer, Rupert Doppler, Ernest Windholz, Christian Faul sowie die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion Ortner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jochen Pack gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 04

                                    Jochen Pack                                                                  Mag. Ruth Becher

                                 Berichterstatter/in                                                                          Obfrau