130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (48 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Bankwesengesetz geändert werden

Der Bundesminister für Finanzen - unter Einbeziehung der Bundesministerin für Justiz - wurde mit Entschließung des Nationalrates vom 20. Oktober 2008 (vgl. den Entschließungstext der Anlage 2, 683 BlgNR XXIII. GP) aufgefordert, bis 31. Jänner 2009 einen Gesetzesvorschlag über Verbesserungsmöglichkeiten bei der Anlegerentschädigung vorzulegen. Darin sollten die Zielsetzungen der Rechtssicherheit und der Leistungsfähigkeit im Vordergrund stehen sowie nationale und internationale Erfahrungen einbezogen werden und die Stärkung der Leistungsfähigkeit der Anlegerentschädigung durch ein Vier-Säulen-Modell geschaffen werden. Darüber hinaus sollte auch präventiv das Risiko von Entschädigungsfällen begrenzt werden.

Die Maßnahmen wurden auf Basis der Ergebnisse von Facharbeitsgruppen entworfen, die im ersten Halbjahr 2008 unter Einbeziehung aller Betroffenen und von Experten Lösungsvorschläge zu den verschiedenen Problemstellungen rechtlicher und wirtschaftlicher Art erarbeiteten. Kernstück war die Aufbringung der Entschädigungsmittel, die sich wie folgt darstellt:

1. Säule: Die Einführung einer jährlich wiederkehrenden ex-ante-Finanzierung aus dem Kreis der Konzessionsträger; eine solche Finanzierung mildert das Problem, dass eine relativ geringe Anzahl von Beitragspflichtigen mit geringen Eigenmitteln bei einer rein anlassbezogenen Finanzierung rasch überfordert ist; die ex-ante-Finanzierung ist weiters gerechter, da der zeitliche Zufall des Entschädigungsfalles entschärft wird; eine Berücksichtigung des Faktors Kundenanzahl und der Umsatzerlöse der einzelnen Mitgliedsinstitute soll als risikoadäquate Komponente der Beitragsbemessung erfolgen;  vorgeschlagen wird daher eine Staffelung jährlicher Beiträge nach Kundenanzahl.

2. Säule: Ein Teil der ex-ante-Beiträge soll in Prämien für eine fixe Versicherungssumme gehen, bis ein zur Entschädigungsleistung verfügbares Vermögen in attraktiver Höhe erreicht ist; der Vorteil dabei ist, dass von Anfang an eine namhafte Summe verfügbar ist und das System auch im Wiederholungsfall funktioniert; alternativ zur Versicherung könnte auch eine Bankgarantie zur Anwendung kommen.

3. Säule: Zusätzlich sollen im Entschädigungsfall Sonderbeiträge eingehoben werden können; die betragliche Begrenzung soll sich aber an den fixen Gemeinkosten (statt an den Eigenmitteln) orientieren, da hier keine negativen incentives bezüglich Geringhaltung der Eigenkapitalausstattung bestehen; auch eine zeitliche Beitragsbegrenzung ist notwendig, da eine unbegrenzte Beitragspflicht prohibitiv wirkt; vorstellbar wären Sonderbeiträge, die betraglich gedeckelt sind und höchstens zweimal alle 5 Jahre eingehoben werden können.

4. Säule: Während die Maßnahmen in den Säulen 1 bis 3 das System jedenfalls mittelfristig leistungsfähiger machen sollten, sodass „normale“ Entschädigungsfälle abdeckbar wären, bliebe noch das Großschadensrisiko und das Problem wiederholter Inanspruchnahme des Systems offen; auch in anderen Mitgliedstaaten können solche Fälle offenbar nicht ohne weiteres aus dem Kreis der Wertpapierfirmen abgedeckt werden; es soll daher zusätzlich die Möglichkeit einer Finanzierungshilfe für die Entschädigungseinrichtung durch den Bund vorgesehen werden, die zwei Anforderungen erfüllen muss: es darf keine haushaltsrechtliche Verpflichtung geschaffen werden und auch keine sonstige a priori-Verpflichtung, die zu moral hazard anregen kann; es muss dennoch ein klares Signal für die Anleger geben, dass letztlich ihr Anspruch (gemäß der EU-Anlegerentschädigungsrichtlinie) auf 20.000 € gesichert ist; dies wird erzielt durch eine optionale Haftung des Bundes für eine Schuldverschreibung der Entschädigungseinrichtung wie bei der Sicherungseinrichtung der Banken bzw. die Möglichkeit der Bürgschaftsverpflichtung des Bundes im Hinblick auf die Höhe der Verpflichtung der Entschädigungseinrichtung.

Als flankierende Maßnahmen für die Neustrukturierung der Anlegerentschädigung werden vorgesehen:

Die Einführung eines Früherkennungssystems für die Anleger-Entschädigungseinrichtung analog dem der Einlagensicherungseinrichtungen der Banken und die Einführung spezieller Informationspflichten der Wertpapierdienstleister gegenüber den Kunden.

Der Entschließung des Nationalrates wird durch die vorliegende Gesetzesnovelle voll entsprochen.

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Mag. Peter Michael Ikrath die Abgeordneten Mag. Johann Maier; Mag. Werner Kogler, Mag. Roman Haider, Dr. Christoph Matznetter, Ing. Robert Lugar, Mag. Wilhelm Molterer, Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (48 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 05

                       Mag. Peter Michael Ikrath                                            Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann