132 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 266/A(E) der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gehaltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen

Die Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Wirtschaftskrise und die von alten und neuen SPÖ-ÖVP Koalitionsregie­rung auferlegten massiven Belastungen der Bürger ist es dringend geboten, auch einen umfassenden Abbau der Managerprivilegien im staatsnahen Bereich einzulei­ten. Den Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Manager.

Im Bankenbereich musste von der Bundesregierung durch die Bereitstellung öffentli­cher Geldmittel ein Hilfspaket geschnürt werden, um die Stabilität des Geld- und Kreditmarktes zu sichern. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass u.a. die Manager gefährdeter Bankinstitute für die hochspekulativen Geschäfte verant­wortlich zeichnen und daher diese Führungskräfte in Hinkunft größere Sorgfalt bei der Veranlagung der ihnen anvertrauten Gelder walten lassen müssen.

Jene Spitzenmanager, die übermäßig riskant mit dem Geld der Sparer oder Steuer­zahler spekulieren, sollten im Falle von Verlusten persönlich haftbar gemacht wer­den. Denn das von den Menschen hart erarbeitete Geld darf unter keinen Umstän­den leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. So haben doch gerade sie durch die Spe­kulations(schein)gewinne teilweise horrende Bonuszahlungen erhalten.

Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kre­ditmarktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei gefährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch der Inans­pruchnahme der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministers für Finanzen in bezug auf die Festlegung der Vergütung von Vorständen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Bernhard Themessl die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Werner Kogler, Mag. Peter Michael Ikrath, Mag. Roman Haider, Dr. Christoph Matznetter, Ing. Robert Lugar, Mag. Wilhelm Molterer, Kai Jan Krainer sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 05

                       Mag. Peter Michael Ikrath                                            Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann