135 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 436/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend BZÖ-Investitionsanreizpaket

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Januar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise sind nationale Anstrengungen zur Konjunkturbelebung dringend erforderlich, um ein weiters Durchschlagen der Krise auf die Realwirtschaft zu verhindern.

Dafür stellen staatliche Investitionsanreize bewährte Maßnahmen dar, um die Konjunktur anzukurbeln. Denn gerade von Investitionen gehen aufgrund des Multiplikatoreffekts maßgebliche Impulse für Konjunktur und Wirtschaftswachstum aus. Durch zusätzliche Investitionen entsteht zusätzliches Einkommen, das wiederum zusätzliche Konsumnachfrage bewirkt, so die Binnenmarktkonjunktur stimuliert und letztlich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt zeitigt.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang, dass das BZÖ vorrangig für eine umfassende Steuerreform und somit für die primäre Umsetzung des BZÖ-Steuermodells eintritt, um die Konjunktur wirksam und nachhaltig zu beleben. Allerdings sind anderweitige Maßnahmen notwendig, da die Regierung statt einer umfassenden Steuerreform eine bloße Tarifsenkung vorsieht, die nicht annähernd dazu ausreicht, um auf die derzeitige bedrohliche Lage zu reagieren. Beachtlich ist diesbezüglich, dass die geplante Steuertarifsenkung erheblich dadurch geprägt erscheint, dass ansonsten keine Mittel zur Verfügung stehen, demgegenüber aber für die geplante ‚Verschrottungsprämie’ der Regierung erhebliche Mittel aufgewendet werden sollen.

Abschaffung der NOVA

Im Bereich des Kraftfahrzeughandels und dem damit zusammenhängenden Bereich der Automobilzulieferindustrie ist die Wirtschafts- und Finanzkrise bereits angekommen. So ist  das Neuwagengeschäft allein im Dezember um 16% zurückgegangen und für das Jahr 2009  ein Absatzrückgang von 296.000 Fahrzeugen auf 280.000 Fahrzeuge zu erwarten. Zudem vergeht kein Tag, an dem man besorgniserregenden Botschaften großer Autohersteller vernehmen kann. Eine Besserung dieser Lage in naher Zukunft nicht zu erwarten, so dass es dringend einer Stärkung des Fahrzeugshandels bzw. der Automobilzulieferindustrie bedarf.

Insoweit besteht im Bereich der Anschaffung von Motorrädern, Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen, Kleinbussen, Campingbussen, sowie Sonderfahrzeugen wie beispielsweise Quads in Hinblick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen Handlungsbedarf.

Zur Zeit muss beim Kauf eines solchen Fahrzeuges eine Normverbrauchsabgabe beim Händler entrichtet werden, der diese als Abgabenschuldner beim Finanzamt abzuliefern hat. Die NoVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch oder vom Hubraum als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet. Ihr unterliegen die Lieferung, der Eigenimport von bisher im Inland noch nicht zum Verkehr zugelassenen Kraftfahrzeugen sowie die Änderung der begünstigten Nutzung bei bisher befreiten Fahrzeugen.

Die NoVA kann bis zu 16 % der Bemessungsgrundlage und somit des Nettopreises bzw. des gemeinen Wertes des Fahrzeuges betragen. Sie stellt daher einen erheblichen Teil des Kaufpreises und damit eine erhebliche Belastung des Käufers dar.

Die Abschaffung der NoVA erscheint als geeignete Maßnahme, um den Kauf von Neuwagen, -motorrädern, … anzukurbeln und einen Impuls zur dringend notwendigen Erneuerung des stetig älter werdenden Kraftfahrzeugbestandes zu geben. Neben den positiven umweltpolitischen Effekten wird durch Abschaffung der NoVA die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreichs erhöht und die heimische Wirtschaft erheblich entlastet. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die NoVA eine österreichische Besonderheit darstellt. Viele Unternehmen kaufen daher ihren Fuhrpark im Ausland, wodurch der Autohandel und die Werkstätten benachteiligt werden. Insgesamt führt die Abschaffung der NoVA letztlich dazu, dass bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze  geschaffen werden.

Verschrottungs- oder Neukaufprämie für Kraftfahrzeuge

Es ist zu vernehmen, dass die Regierung eine Verschrottungsprämie fordert, die durch folgende Eckpunkte gekennzeichnet ist: Die Verschrottungsprämie soll mindestens 1000 Euro und höchstens 2500 Euro betragen. Voraussetzung soll sein, dass ein altes – seit bestimmter Zeit im Besitz des Antragstellers befindliches - Auto nachweislich verschrottet wird und ein neues Auto gekauft wird. Zudem sollen mit dem Neukauf bestimmte Behaltefristen verbunden sein. Weiters sollen die zu erwartenden Kosten der Maßnahme zum Teil von den Autohändlern und  -importeuren getragen werden. Genaueres bzw. weitere Modalitäten sind dagegen nicht bekannt. 

Das BZÖ erkennt darin gute, übernehmenswürdige Ansätze, hält jedoch einige Punkte für dringend verbesserungswürdig. So erscheint die vorgesehene Maximalhöhe der Prämien in Hinblick auf den begrenzten Wirkungsbereich und die zu erwartenden Kosten der Maßnahme bedenklich. Weiters erscheint aus ökologischen Aspekten eine Begrenzung der von der Prämienregelung erfassten Neuwagen notwendig, wohingegen bei der Bemessung auch zu bedenken ist, dass in heimischen Werken Fahrzeuge hergestellt werden, die über der Schadstoffausstoßgrenze von 180g/km liegen. Aus ökologischen Gesichtspunkten ist auch zu bedenken, dass mit der Neuproduktion eines Automobils ebenfalls ökologische Belastungen verbunden sind. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass von dieser Maßnahme unter anderem auch ausländische Autohersteller profitieren, so dass die vorgesehene hälftige finanzielle Beteilung der Industrie niedrig erscheint. 

Verschrottungsprämie für veraltete Heizkessel

Eine Verschrottungsprämie für den Austausch alter Heizkessel ist aus mehreren Gründen sinnvoll. So spricht dafür, dass dadurch erhebliche Energieersparnisse möglich sind, da beispielsweise mit der Erneuerung eines 15 Jahren alten, herkömmlichen Ölkessels durch einen modernen Brennwert-Ölkessel eine Energieersparnis von bis zu 40 Prozent verbunden ist. Der damit verbundene ökologische Wert ist damit erheblich. Weiters ist von der Verschrottungsprämie der Effekt zu erwarten, dass viele Bürgerinnen und Bürger die Chance nutzen werden, auf alternative Energievarianten umzusteigen, was in Hinblick auf die gesetzten Klimaschutzziele begrüßenswert ist. Positive Arbeitsplatzeffekte sind insbesondere im Bereich von Heizungsherstellern und Installationsfirmen zu erwarten. 

Investitionsprämie

Weiters ist die Einführung einer Investitionsprämie zu fordern. So wurde eine Investitionszuwachsprämie während unserer Regierungsbeteiligung als ein Kernstück des Konjunkturpakets 2002 eingeführt und die heimischen Unternehmen konnten in den Jahren 2002 bis 2004 nachhaltig profitieren. Dass diese Maßnahme die gewünschten Effekte voll erbrachte, wurde unter anderem von WIFO und IHS bestätigt, die mehrmals den positiven Beitrag der Investitionszuwachsprämie zum Wirtschaftswachstum hervorstrichen. (OTS0138/04.08.2005) Darüber hinaus wurde dies auch in einer entsprechenden Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen 3037/AB vom 27.07.2005 voll bestätigt, wenn dort unter anderem ausgeführt wurde:

‚Dass die zeitlich begrenzte Investitionszuwachsprämie von den Unternehmen in höherem Ausmaß als erwartet in Anspruch genommen wurde, spiegelt die Treffsicherheit der zur Stärkung der Investitionstätigkeit gesetzten Maßnahme wider. (…) der rückläufigen Entwicklung der Investitionen konnte erfolgreich Einhalt geboten werden.’ Dadurch wurde ein entscheidender Impuls zur Belebung der heimischen Wirtschaft gesetzt und damit nicht zuletzt ein wesentlicher Beitrag zur Absicherung der Beschäftigung und zur Schaffung neuer Arbeitplätze geleistet.’

Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von „Handwerkerleistungen“

Außerdem erscheint die Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit von „Handwerkerleistungen“ als geeignete Maßnahme. Zur Zeit sind Wohnraumschaffungs- und -sanierungskosten als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, wobei dies nur im Rahmen bestimmter Höchstbeträge gilt. Das BZÖ fordert nun, dass diese vorübergehend zu erhöhen sind. Diese Maßnahme soll dazu dienen, geplante Vorhaben nicht aufgrund der jetzigen Wirtschaftslage hinauszuzögern, sondern die sofortige Durchführung attraktiv zu machen.

Zum einen profitieren davon die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, da im Rahmen der Sonderausgabenregelungen eine Begrenzung der Anspruchberechtigung vorgesehen ist. So dürfen nur Personen Sonderausgaben geltend machen, deren Gesamtbeträge der Einkünfte 50.900 Euro nicht übersteigen.  Zudem profitieren Handwerkbetriebe sowie dessen Zulieferer von diesen Maßnahmen.

Hervorzuheben ist, dass alle Maßnahmen zeitlich zu befristen sind, um die gewünschten Anreizwirkungen zeitnah zu erreichen.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 12. Februar und am 5. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler die Abgeordneten, Ing. Erwin Kaipel, Dr. Ruperta Lichtenecker, Dr. Martin Bartenstein, Konrad Steindl, Dr. Christoph Matznetter und Mag. Roman Haider.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009-03-05

                        Dr. Christoph Matznetter                                             Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann