137 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (92 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem eine Ökoprämie für Fahrzeugtausch eingeführt wird (Ökoprämiengesetz)

Eine der von der ungünstigen Konjunkturentwicklung besonders stark betroffenen Branchen ist die Fahrzeugbranche. Ein Lösungsansatz, einerseits die gesamte Branche zu unterstützen und andererseits umweltschädliche alte Autos durch neue umweltfreundliche zu ersetzen, ist die Einführung einer befristeten Ökoprämie für Altautos, wenn an deren Stelle ein neues angeschafft wird, das modernen Umweltstandards entspricht.

Die Ökoprämie wird ausbezahlt, wenn eine Privatperson, auf die ein vor dem 1. Jänner 1996 erstmals im Inland zugelassenes fahrtüchtiges Auto seit mindestens einem Jahr zugelassen war, dieses alte Fahrzeug verschrotten lässt und statt dessen ein neues Fahrzeug bei einem inländischen Fahrzeughändler anschafft. Unter dem Begriff „Fahrzeughändler“ sind nicht nur Fahrzeugeinzelhändler sondern auch Fahrzeuggroßhändler und Fahrzeuggeneralimporteure zu verstehen. Die Ökoprämie in Höhe von 1500 € wird zur Hälfte von Bund und zur Hälfte vom Fahrzeughandel aufgebracht. Der Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen und über die Verschrottung ist vom Fahrzeughandel zu erbringen. Nach Mitteilung der Erfüllung der Voraussetzungen durch den Fahrzeughändler an den Bund wird die gesamte Prämie an den Fahrzeugerwerber über FinanzOnline ausbezahlt und in der Folge der Händleranteil beim Fahrzeughändler eingehoben.

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Laura Rudas die Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Alois Gradauer, Konrad Steindl, Mag. Werner Kogler, Kai Jan Krainer, Ing. Robert Lugar und Mag. Roman Haider.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll und Kai Jan Krainer mit Stimmenmehrheit angenommen.

Ferner beschloss der Finanzausschuss einstimmig folgende Feststellung:

Der Finanzausschuss geht davon aus, dass regelmäßig Informationen über die Inanspruchnahme der Ökoprämie veröffentlicht werden.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Mag. Laura Rudas gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 05

                               Mag. Laura Rudas                                                   Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann