138 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 159/A der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Bundesgesetz betreffend Datensicherheitsmaßnahmen beim elektronischen Verkehr mit Gesundheitsdaten und Einrichtung eines Informationsmanagement – Gesundheitstelematikgesetz (GTelG), BGBl. I Nr. 179/2004, geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 23/2008, sieht als Übergangsbestimmung vor, dass der elektronische Gesundheitsdatenaustausch auch dann bis zum 31.12.2008 durchgeführt werden darf, wenn er den Bestimmungen des 2. Abschnitt dieses Bundesgesetzes nicht entspricht.

Die zur Sicherstellung der Datensicherheitsbestimmungen notwendigen Anforderungen sind per Verordnung zu konkretisieren. Die entsprechenden Verordnungsermächtigungen sind in den §§ 5 Abs. 1 und 7 Abs. 5 GTelG vorgesehen. Ein darauf basierender Entwurf einer Gesundheitstelematik­ver­ord­nung (GTelV) wurde zwar erstellt und auch zur Begutachtung versandt, allerdings zeigten die Rückmeldungen und die im Datenschutzrat einstimmig beschlossenen Kritikpunkte, dass ein reibungsloser Ablauf des elektronischen Gesundheitsdatenaustausches nach dem 31. Dezember 2008 nicht vollständig gewährleistet werden könnte.

Es ist daher der in den §§ 17 Abs. 1 und 19 Abs. 2 normierte Übergangszeitraum, der mit 31. Dezember 2008 endet, um ein weiteres Jahr zu verlängern. Nur so kann einerseits der reibungslose elektronische Gesundheitsdatenaustausch auch nach dem 31. Dezember 2008 gewährleistet werden und andererseits die zur Anpassung der elektronischen System und Abläufe erforderliche Zeit zur Verfügung gestellt werden. Die Verlängerung des Übergangszeitraum um ein gesamtes Jahr ist im Hinblick auf die Einführung der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und den damit verbundenen legistischen Handlungsbedarf erforderlich, da zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, welche Auswirkungen die ELGA auf das Gesundheitstelematikgesetz (GTelG) und auf die möglichst bald erneut in Begutachtung zu versendende GTelV haben wird.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser die Abgeordneten Karl Öllinger, Ursula Haubner, Dr. Erwin Rasinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser und Dr. Erwin Rasinger einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Z. 3 des Gesetzentwurfes bezieht, und wie folgt begründet war:

„Das auf redaktionelles Versehen zurückzuführende unzutreffende Zitat ist zu berichtigen.“

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser und Dr. Erwin Rasinger einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 05

                          Dr. Sabine Oberhauser                                        Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau