141 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 285/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Raucher- und Nichtraucherlokalen

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Freiheit ist unser höchstes Gut. Deshalb soll es dem Bürger auch frei stehen, ob er ein Lokal, in dem geraucht wird, frequentiert oder nicht. Diese Entscheidungsfreiheit setzt eine Kennzeichnung von Lokalen in Raucherlokale, Nichtraucherlokale oder Nichtraucherlokale mit eigenem Extrazimmer für Raucher voraus. Daher ist eine unbürokratische und klare Kennzeichnung aller Gastronomiebetriebe in Österreich umzusetzen, aufgrund derer ein Gast bereits vor Betreten eines Lokals entscheiden kann, ob er das Lokal aufgrund einer möglichen Belastung durch Passivrauchen besuchen will oder nicht. Einseitige Zwangsmaßnahmen für Gäste und Unternehmer werden abgelehnt.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters für den Ausschuss Abgeordneten Bernhard Vock die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Dietmar Keck, Werner Neubauer, Stefan Markowitz, Dr. Erwin Rasinger, Ursula Haubner.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Dietmar Keck gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2009 03 05

                                   Dietmar Keck                                                 Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau