143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Gesundheitskarte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den 45 Mitgliedsländern der Europäischen Blindenunion gibt es rund 30 Millionen Blinde und Sehbehinderte. Diese Zahl beruht auf der Annahme, dass 1 von 30 Menschen blind oder sehbehindert ist, und berücksichtigt die verschiedenen Blindheitsdefinitionen.

Blindheit und Sehbehinderung sind in hohem Maße altersbedingt. Da die Menschen immer länger leben, nimmt die Zahl blinder und sehbehinderter Menschen zu. Rund 90% aller Blinden und Sehbehinderten in Europa sind über 60 Jahre. Zwei Drittel sind über 65.

Im Juni 1995 wurde im Mikrozensus zum dritten Mal in Österreich eine Erhebung über Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen durchgeführt. Demnach bezeichneten sich 7.800 Personen als praktisch blind, das sind 0,1 Prozent der Gesamtbevölkerung. Rund 4.600 Österreicher sind an beiden Augen vollblind, rund ein Sechstel davon seit der Geburt. 3.087.000 Personen weisen eine Sehbeeinträchtigung auf. Von diesen gaben 86,6 % an, dass die Beeinträchtigung durch Brille oder Kontaktlinsen bzw. operativ behoben werden konnte.

Durch die jetzige Form der e-card und durch das Fehlen eines Aufdruckes in Brailleschrift werden sehbehinderte Menschen benachteiligt, die e-card ist für sie von anderen Karten nicht wirklich zu unterscheiden. Um diese Benachteiligung zu beseitigen, muss die e-card, wie bereits in Deutschland und Italien üblich, künftig für sehbehinderte Menschen durch einen Aufdruck in Brailleschrift kenntlich gemacht werden. In Österreich wird ein Aufdruck in Brailleschrift auf die e-card nicht nur von den Behindertenorganisationen sondern auch von der Arbeitskammer gefordert.

Im Jahr 2010 werden 4,6 Millionen e-cards ausgetauscht, d.h. neu ausgegeben, und unter anderem eine erweiterte Anwendung in Krankenhäusern ermöglicht, wodurch sich auch eine gute Möglichkeit für Veränderungen an der e-card bietet. Die Verwendung eines Fotos des Versicherten zur Vorbeugung von Missbrauch wurde bereits intensiv diskutiert. Eine verbesserte e-card soll jedenfalls im Zuge der Neuausgabe mit einem Aufdruck in Brailleschrift versehen werden. Denkbar wäre etwa, entweder die Versicherungsnummer oder das große „E" auf der Karte in Brailleschrift zu drucken.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter für den Ausschuss Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Johann Hechtl, Karl Öllinger, Oswald Klikovits, Erwin Spindelberger, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Wolfgang Spadiut, Dr. Kurt Grünewald, Bernhard Vock, Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Johann Maier, Mag. Gertrude Aubauer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl. und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Ursula Haubner und Karl Öllinger einen umfassenden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Im Jahre 2010 müssen 4,6 Millionen e-cards ausgetauscht werden, sodass in einem Jahr mehr als die Hälfte der Österreicher/innen eine neue Generation der e-card erhalten werden. Betroffen sind jene Personen, die bei der Ausgabe der Karte im Jahre 2005 als Arbeitnehmer/innen gemeldet waren. Notwendig ist dies deshalb, weil die auf der Rückseite befindliche Europäische Krankenversicherungskarte für Arbeitnehmer/innen nur fünf Jahre gültig ist und im Jahre 2010 ausläuft. Alle anderen Karten sind zehn Jahre gültig – also bis Ende 2014.

Auf dieser neuen Karte wird nun auch die Option für ein Zeichen in Blindenschrift enthalten (‚Taktiler Identifier’) sein, um die Karte für Blinde und schwer Sehbehinderte erkennbar zu machen.

Dies hat der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger in seiner Verbandsvorstandsitzung am 17.12.2008 beschlossen. Die Kennzeichnung erfolgt mit den Buchstaben ‚sv’ in Braille-Schrift.“

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages einstimmig angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Oswald Klikovits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 03 05

                                Oswald Klikovits                                              Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau