146 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 139/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für verarbeitete Eier

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Ab 1. Jänner 2009 ist die Käfighaltung von Legehennen in Österreich verboten. Dieses Verbot stellt eine enorme Chance dar, die KonsumentInnen zum Kauf von tierschonenden österreichischen Produkten zu bewegen. Die Bewusstseinsbildung bei den KonsumentInnen – hin zur artgerechten Tierhaltung, zu heimischen Produkten und in weiterer Folge zum Erhalt einer kleinstrukturierten Landwirtschaft – ist ein wichtiger Faktor für die Kaufentscheidung.

Beim Einzel-Ei wird über die Kennzeichnung durchgängig über Herkunft und Haltungsform informiert (EU-VO 557/2007): Auf jedem Ei befindet sich eine Identifikationsnummer, die Informationen zu Haltungsform und Herkunft gibt und eine komplette Rückverfolgbarkeit bis zum Legebetrieb gewährleistet. Die Code-Nummer auf dem Ei steht für das Haltungssystem (0=Bio-Freilandhaltung, 1=konventionelle Freilandhaltung, 2=Bodenhaltung, 3=Käfighaltung) - Herkunftsland (AT=Österreich) und die Herkunft (Legebetrieb mit Stallnummer; z.B. 0-AT-1234567 steht auf einem Bio-Ei aus Österreich, vom Legebetrieb mit der Nummer 1234567).

Für Produkte, in denen Eier weiterverarbeitet wurden (z.B. Nudeln, Kuchen, Kekse, Backmischungen) sowie in der Gastronomie gibt es diese Kennzeichnungspflicht nicht. Die KonsumentInnen können daher nicht erkennen, ob diese Produkte Eier aus Käfig-, Boden- oder Freilandhaltung enthalten. Dies ist insofern von Bedeutung, als zwei Drittel der verwendeten Eier über Produkte wie Mehlspeisen, Mayonnaise oder Nudeln konsumiert werden.

Derzeit sind die KonsumentInnen in diesem Bereich auf eine freiwillige Kennzeichnung angewiesen. Heimische Bäuerinnen und Bauern befürchten daher, dass die Eierverarbeitungsindustrie billigere Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt österreichische, tierfreundlicher produzierte Eier aus Boden-oder Freilandhaltung zu verwenden. Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform gibt sowohl den KonsumentInnen die Möglichkeit, sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen, als auch den heimischen Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, ihre tierschutzfreundlicher produzierten Eier entsprechend zu vermarkten.“

 

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter für den Ausschuss Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Dietmar Keck, Werner Neubauer, Anna Höllerer, Mag. Johann Maier, Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, dipl.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dietmar Keck und Anna Höllerer einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„In der Präambel der VO (EG) Nr. 5/2001 des Rates vom 19. Dezember 2000 zur Änderung über bestimmte Vermarktungsnormen für Eier (Verordnung zur verpflichtenden Kennzeichnung von Eiern nach Haltungsform und Herkunft) heißt es:

‚Die Art der Legehennenhaltung ist für die Konsumenten beim Kauf von Eiern zu einem der wichtigsten Faktoren geworden. Die EU-Kommission hat sich verpflichtet, eine Änderung der Vermarktungsnormen vorzuschlagen und die Angabe der Haltungsform auf den Eiern und ihren Verpackungen verpflichtend vorzuschreiben, um eine Irreführung des Konsumenten auszuschließen. Nur durch klare und eindeutige obligatorische Angaben kann sichergestellt werden, dass der Konsument bei der Auswahl der Eier über die Art der Legehennenhaltung informiert ist. Die obligatorische Anbringung der geeigneten Angaben entspricht dem Wunsch der Konsumenten und ihrer Organisationen.’

Im Gegensatz zur verpflichtenden Angabe von Herkunft und Haltungsform auf Frischeiern (Verordnung (EG) Nr. 557/2007), gibt es für den Konsumenten derzeit keine Möglichkeit selbiges bei verarbeiteten Eiern in Fertig- bzw. Eiprodukten, sowie in der Gastronomie festzustellen. Es liegt jedoch auf der Hand, dass der Konsument bei verarbeiteten Eiern ebenso wie bei Frischeiern Herkunft und Haltungsform erfahren möchte.

Bis auf europäischer Ebene ein gemeinschaftlich verpflichtendes Kennzeichnungssystem geschaffen wird, ist ein freiwilliges österreichisches System der effizienteste Weg und ein Gebot der Stunde, um die Konsumenten zu informieren.

Hinzu kommt, dass in Österreich die Käfighaltung ab 2009 verboten sein wird. Viele Bauern befürchten nun, dass die eierverarbeitende Industrie künftig Eier aus dem Ausland beziehen könnte, anstatt österreichische, tierfreundlich produzierte Qualitätseier aus Boden- oder Freilandhaltung zu beziehen. Eine Kennzeichnungspflicht nach Herkunft und Haltungsform gibt sowohl dem Konsumenten die Möglichkeit sich für Produkte zu entscheiden, die den Grundsätzen des Tierschutzes entsprechen, als auch den heimischen Bauern die Möglichkeit, ihre tierschutzfreundlicher produzierten Eier entsprechend zu vermarkten.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 03 05

                              Mag. Johann Maier                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau