150 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 504/A(E) der Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Gentechnik-Anbauverbote

Die Abgeordneten Fritz Grillitsch, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Europäische Kommission wird im Umweltministerrat am 2. März erneut zur Aufhebung der österreichischen Anbauverbote für die Gentechnik-Maislinien MON 810 (Monsanto) und T25 (Bayer) drängen. Sollte keine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedsländer gegen diesen Vorschlag stimmen, ist davon auszugehen, dass die Kommission die Anbauverbote im Alleingang aufheben wird. Es gibt ernst zu nehmenden wissenschaftliche Zweifel an der ökologischen Sicherheit von MON 810 (negative Auswirkungen auf Nichtziel-Organismen  und die Bodengesundheit, Ausbildung von Resistenzen gegen das Bt-Toxin bei längerer Anwendung von Bt-Pflanzen bei Insekten).

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherheitsprüfung im Rahmen des derzeit laufenden Verfahrens zur Erneuerung der Zulassung von MON 810 und T 25 noch nicht abgeschlossen ist. Die EFSA hat diese Neubewertung gestoppt und von den Zulassungswerbern weitere Unterlagen angefordert. Umso verwunderlicher ist es, dass die EFSA alle wissenschaftlichen Argumente der Mitgliedsländer, die nationale Verbote eingeführt haben,  als „keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die eine Unsicherheit der Produkte aufzeigen würden“ bewertet hat. Dies, obwohl der Rat der Umweltminister am 4. Dezember 2008 einstimmig beschlossen hat, dass die gegenwärtige Praxis der Risikobewertung verbessert werden muss. Die Minister stellten insbesondere fest, dass die Langzeitfolgen von gentechnisch veränderten Pflanzen sowie ihre Auswirkungen auf sogenannte Nichtziel-Organismen besser abgeschätzt werden müssen (Art.3) und dies eine grundlegende Überprüfung der Leitlinien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erforderlich macht (Art. 2 und 3). Ferner wird in den Schlussfolgerungen festgehalten, dass den spezifischen regionalen und lokalen Besonderheiten bezüglich ihrer Ökosysteme, ihrer biologischen Vielfalt und verschiedener Anbausysteme Rechnung zu tragen ist. Ebenso wird die Berücksichtigung sozio-ökonomischer Auswirkungen  hervorgehoben.

Die europäischen und in besonders hohem Ausmaß die österreichischen Bürgerinnen und Bürger wollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen am Feld und keine gentechnisch veränderten Lebensmittel. Bei einer Aufhebung der Anbauverbote wäre es grundsätzlich möglich, die beiden eu-weit zum Anbau zugelassenen gentechnisch veränderten Maislinien in Österreich anzubauen. Die Gentechnikvorsorgegesetze der Länder bieten hier aber ein zweites Sicherheitsnetz. Und de facto träfe ein möglicher Anbau nur für die Linie  MON810 zu, denn T25 wird in der EU nicht vertrieben und es gibt in der EU auch keine zugelassenen Sorten mit diesem Konstrukt. Dennoch setzt Österreich an allen Hebeln, die zur Verfügung stehen an, um die Abstimmung am Montag im Umweltministerrat zu gewinnen. Wenn sich dennoch keine qualifizierte Mehrheit ausgeht, wird Österreich die Kommission an deren eigene Erklärung erinnern, bei „sensiblen  Materien“ nicht gegen den überwiegenden Standpunkt im Rat Durchführungsmaßnahmen zu erlassen. Die Mehrheit der Mitgliedsländer wird die österreichischen Anbauverbote in der Abstimmung am Montag unterstützen.

Die von der Kommission propagierte sogenannte „Koexistenz“ gentechnischer und gentechnikfreier Produktionsmethoden und Verarbeitungsstränge löst die Kommission nicht selbst, sondern bürdet diese Last den Mitgliedsstaaten auf. Eine verlässliche Regelung der „Ko-Existenz“ ist aber insbesondere für Österreich mit kleinbäuerlichen Strukturen und einem hohen Anteil an biologisch wirtschaftenden Kleinbetrieben kaum machbar und zudem würde vom Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft kaum ein Betrieb profitieren. Die derzeit ausschließlich in der EU zugelassenen Gentechnikpflanzen der ersten Generation (Herbizid- oder Insektenresiste Pflanzen) eignen sich – wirtschaftlich – für industrielle Monokulturen, die bereits ohne Gentechnik die Umwelt nachhaltig gefährden und weltweit die bäuerliche Landwirtschaft in den Ruin führen.

Der österreichische Widerstand gegen die Aufhebung der Anbauverbote darf daher nicht aufgegeben werden und muss gegebenenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof führen. Damit wollen wir der EU-Kommission im Dialog mit der WTO den Rücken stärken. Nationale Interessen sollen im europäischen Raum respektiert werden und im internationalen Vertragswerk geachtet werden.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, die Abgeordneten Petra Bayr, Jakob Auer, Anna Höllerer, Gerhard Huber, Mag. Kurt Gaßner, Harald Jannach, Ing. Hermann Schultes sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich und der Ausschussobmann Abgeordneter Fritz Grillitsch.

 

Bei der Abstimmung wurde der Entschließungsantrag einstimmig angenommen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Jakob Auer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2009 03 06

                                     Jakob Auer                                                                      Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann