152 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2009 gemäß § 9 LWG 1992 (III-5 der Beilagen)

„Die Erhaltung der bäuerlichen Land- und Forstwirtschaft und ihrer Mehrfachfunktionen (Ernährung, nachwachsende Rohstoffe, Kulturlandschaft, Artenvielfalt, Dienstleistungen) sowie die Bereitstellung und Absicherung der für dieses Ziel benötigten Mittel ist ein zentrales agrarpolitisches Ziel der Bundesregierung. Die agrarpolitischen Konsequenzen aus dem Grünen Bericht 2008 sind für die Maßnahmen gem. § 9 (Abs. 2) des Landwirtschaftsgesetzes im Jahre 2009 eine wichtige Basis. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt durch die EU, den Bund und die Länder. Die Bereitstellung dieser Förderungen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft und für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen im vor- und nachgelagerten Bereich der Land- und Forstwirtschaft.

Der Agrarsektor sichert Arbeitsplätze in Industrie, Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Die Land- und Forstwirtschaft investierte 2007 insgesamt 6,96 Mrd. Euro. Der Industrie und dem Gewerbe kamen davon 3,52 Mrd. Euro bzw. 50% zu Gute.

Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raumes stellt hinsichtlich des finanziellen Ausmaßes das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik dar. Die Genehmigung des neuen Programms zur ländlichen Entwicklung erfolgte auf solider Basis durch die EU-Kommission im Oktober 2007 und gewährleistet den bäuerlichen Betrieben Rechtssicherheit für die nächsten Jahre.

Die vorliegenden Maßnahmen für 2009 und deren budgetäre Dotierung bilden eine wichtige Basis zur Absicherung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich.“

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 6. März 2009 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Franz Eßl die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Jakob Auer, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Walter Rosenkranz, Gerhard Huber, Harald Jannach sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Eßl gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2009 gemäß § 9 LWG 1992 (III-5 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2009 03 06

                                       Franz Eßl                                                                       Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann