165 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 516/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. März 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bereits seit längerer Zeit wird diskutiert, Rechtspfleger auch in Strafsachen einzusetzen, wobei insbesondere daran gedacht wird, ihnen Kostenbestimmungen zu übertragen.

Um dieses Vorhaben umsetzen zu können, muss die Beschränkung des Art. 87a B-VG „auf Zivilrechtssachen“ entfallen.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 25. März 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer die Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Christoph Hagen, Mag. Albert Steinhauser, Mag. Heribert Donnerbauer und Mag. Wilhelm Molterer sowie der Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer und der Ausschussobmann Abgeordneter Dr. Peter Wittmann.

 

Bei der Abstimmung wurde der im Initiativantrag enthaltene Gesetzentwurf mehrstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 03 25

                      Mag. Heribert Donnerbauer                                                   Dr. Peter Wittmann

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann