167 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36 der Beilagen)

Der vorliegende Bericht gliedert sich in zwei Hauptteile. Während der erste Hauptteil die Gleichbehandlungskommission, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und Beiträge der Interessensvertretungen umfasst, beinhaltet der zweite Hauptteil die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Gemäß § 1 Abs. 2 Z. 1 GBK/GAW-Gesetz ist der Senat I für die Gleichbehandlung von Frauen und Männer in der Arbeitswelt zuständig. Betrifft ein von der Gleichbehandlungskommission zu behandelnder Fall sowohl die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt als auch die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt, so ist gemäß § 1 Abs. 3 GBK/GAW-Gesetz der Senat I zuständig. Im Verlauf des Berichtszeitraums 1.1.2006 – 31.12.2007 wurden insgesamt 34 Prüfungsergebnisse erstellt. 17 der im Verlauf des Berichtszeitraums anhängig gewesenen Anträge wurden in verschiedenen Verfahrensstadien zurückgezogen. Von im Verlauf des Berichtszeitraumes anhängig gewesenen Verfahren wurden 3 Anträge zurückgewiesen. Insgesamt wurden 79 Anträge für den Senat I im Berichtszeitraum eingebracht.

Gemäß § 1 Abs. 2 Z. 2 GBK/GAW-Gesetz ist der Senat II für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt zuständig. Im Verlauf des Berichtszeitraums 1.1.2006 – 31.12.2007 wurden insgesamt 16 Prüfungsergebnisse erstellt. 6 der im Verlauf des Berichtszeitraums anhängig gewesenen Anträge wurden in verschiedenen Verfahrensstadien zurückgezogen. Insgesamt 38 Anträge wurden für den Senat II im Berichtszeitraum eingebracht.

Gemäß § 1 Abs. 2 Z. 3 GBK/GAW-Gesetz ist der Senat III der Gleichbehandlungskommission (GBK) für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen (Teil III, 1. Abschnitt GlBG) zuständig. Im Verlauf des Berichtszeitraums 1.1.2006 – 31.12.2007 wurden insgesamt neun Prüfungsergebnisse erstellt. Vier der im Verlauf des Berichtszeitraums anhängig gewesenen Anträge wurden in verschiedenen Verfahrensstadien zurückgezogen. In zwei Fällen erklärte sich der Senat III für unzuständig. Insgesamt 21 Anträge wurden beim Senat III im Berichtszeitraum eingebracht (davon ein Verfahren gem. § 11 GBK/GAW-Gesetz).

Verletzungen des Gleichbehandlungsgesetzes können nicht nur bei der Gleichbehandlungskommission, sondern unmittelbar bei Gericht geltend gemacht werden, wobei Gleichbehandlungskommission und Gericht unabhängig voneinander angerufen werden können. Die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannten Entscheidungen beziehen sich hauptsächlich auf die Geschlechtergleichbehandlung. Gerichtliche Entscheidungen betreffend Diskriminierungen wegen der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung liegen – im Hinblick auf das relativ kurze Bestehen des neuen Gleichbehandlungsgesetzes – noch kaum vor.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft berichtet über einen Zeitraum, in dem sie durchgehend für die Bereiche Gleichbehandlung und Gleichstellung der Geschlechter, Antidiskriminierung und Antirassismus zuständig war. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft befindet sich dadurch in der – interessanten, aber nicht leichten – Übergangsphase von einer exklusiv für die Gleichbehandlung der Geschlechter zuständigen Institution zu einer umfassenden Antidiskriminierungseinrichtung. Von 2118 Beratungen im Jahr 2002 (in diesem Jahr wurde die Phase der Regionalisierung im Gender-Bereich abgeschlossen) stiegen die Zahlen auf 3398 (2003) und 4558 Beratungen im Jahr 2004. 2005 erreichte die Entwicklung mit 5035 Beratungen ihren Kulminationspunkt. In diesem Jahr wurden auch die beiden Anwaltschaften zur Novelle 2004 eingerichtet. Auch wenn pro Anwaltschaft nur eine Person aufgenommen wurde, hat dies die Bewältigung der rasanten – und in diesem Ausmaß nicht erwartbaren – Steigerung der Inanspruchnahme des Beratungs- und Informationsangebots der Anwaltschaft überhaupt erst möglich gemacht. Im Berichtszeitraum 2006/2007 haben sich die Beratungsanfragen auf hohem Niveau stabilisiert. Gleichzeitig sind die Beratungen, bei denen Information, Diskussion und Aufklärung über gesetzliche Bestimmungen im Vordergrund stehen, gegenüber den längerfristigen Begleitungen bei konkreten Diskriminierungsproblemen wieder in den Hintergrund getreten.

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 26. März 2009 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloss der Ausschuss gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates einstimmig den vorliegenden Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Renate Csörgits die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Mag. Judith Schwentner, Christoph Hagen, Anneliese Kitzmüller, Dorothea Schittenhelm, Ursula Haubner, Tanja Windbüchler-Souschill, Mag. Heidemarie Unterreiner, Adelheid Irina Fürntrath-Moretti sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Renate Csörgits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gemeinsamen Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gemäß § 24 GBK/GAW-Gesetz für die Jahre 2006 und 2007 (III-36 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2009 03 26

                                 Renate Csörgits                                                              Mag. Gisela Wurm

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau