Vorblatt

Problem und Ziel:

Die über die Feuerschutzsteuer und die Anteile aus dem Katastrophenfonds den Feuerwehren zur Verfügung gestellten Mitteln hängen auch von der Entwicklung des Abgabenaufkommens ab, wodurch die mittelfristige Planung für die Feuerwehren erschwert wird.

Inhalt:

Garantie des Bundes eines Mindestvolumens an Feuerschutzsteuer und Anteilen aus dem Katastrophenfonds von 93 Millionen Euro p.a. in den Jahren 2009 bis 2011.

Alternativen:

Keine.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Das Gesetz hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf diese Bereiche.

Finanzielle Auswirkungen :

Die konkreten Auswirkungen hängen von den Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer, der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab. Nach derzeitiger Schätzung der Steuereinnahmen werden insgesamt in den Jahren 2009 bis 2011 Mittel aus dem Katastrophenfonds in Höhe von rd. 20,0 Mio. Euro benötigt.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Das Rechtsvorhaben ist von der Vereinbarung über einen Konsultationsmechanismus, BGBl. I Nr. 35/1999, gemäß deren Art. 6 Abs. 1 Z 3 ausgenommen.


Erläuterungen

Das Feuerwehrwesen in Österreich wird neben den Berufs- und Betriebsfeuerwehren ganz wesentlich von den etwa 300 000 Feuerwehrmännern und -frauen getragen. Neben ihrer ursprünglichen Aufgabe des abwehrenden und vorbeugenden Brandschutzes leisten die Feuerwehren auch Hilfe nach Unfällen, allen Notlagen für Mensch und Tier und nicht zuletzt auch bei Schadens- bzw. Katastrophenfällen.

Den freiwilligen Feuerwehren kommt eine immanente gesellschaftspolitische Bedeutung in den Gemeinden und für den Zusammenhalt der Gemeinschaft zu. Uneigennütziger Einsatz für die Mitmenschen, oft auch unter Gefährdung des eigenen Lebens, Einordnung in ein Team, um die notwendige Schlagkraft erreichen zu können, und der Wille für eine dauernde Aus- und Weiterbildung zur Vorbereitung auf den Notfall sind Tugenden, die auch an die Feuerwehrjugend weitergegeben werden. Die österreichischen Feuerwehren leisten damit einen Beitrag für die Jugenderziehung, dessen Wert nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.

Wenngleich das Feuerwehrwesen Sache der Lände ist, erfolgt dessen Finanzierung auch durch Abgaben und Abgabenanteile, die vom Bund eingehoben werden, und zwar zum einen über die Feuerschutzsteuer, zum anderen über Anteile des Katastrophenfonds:

1.      Die Feuerschutzsteuer ist zwar in verfassungsrechtlicher Hinsicht eine ausschließliche Landesabgabe, da deren Ertrag zu 100% den Ländern zufließt, wird aber vom Bundesgesetzgeber geregelt und von den Finanzbehörden des Bundes eingehoben (§ 18 FAG 2005). Im Jahr 2008 wurden vom Bund 56,4 Millionen Euro an die Länder an Feuerschutzsteuer weitergeleitet.

2.      Von den Mitteln des Katastrophenfonds werden 8,89% zur Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren durch die Länder reserviert und vom Bund den einzelnen Ländern im Verhältnis der Volkszahl zur Verfügung gestellt (§ 3 Z 2 KatFG 1996). Diese Anteile betrugen im Jahr 2008 30,0 Millionen Euro. Dieser Anteil aus den Fondsmitteln betrug übrigens bis zum Jahr 2004 8,49% und wurde mit der Novelle BGBl. I Nr. 5/52004 auf den jetzigen Prozentsatz von 8,89 erhöht, um die Mindereinnahmen aus der Steuerreform auszugleichen.

Die Höhe dieser Mittel hängt also unmittelbar vom Aufkommen aus den zugrunde liegenden Abgaben, dh. der Feuerschutzsteuer sowie der für die Dotierung des Katastrophenfonds wesentlichen Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer ab, somit indirekt auch von konjunkturellen Einflüssen und von Steuerreformen. Das ist aus Sicht der Feuerwehren aber problematisch, weil das die Möglichkeit beeinträchtigt, diese Mittel mittelfristig hinreichend genau zu planen.

Mit dieser Novelle zum Katastrophenfondsgesetz 1996 soll daher bis einschließlich des Jahres 2011 ein Mindestvolumen aus Feuerschutzsteuer- und Katastrophenfondsmitteln von jährlich 93 Millionen Euro vorgesehen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Eine allfällige Erhöhung der Katastrophenfondsmittel wird zunächst aus dessen Rücklagen finanziert, über die Abschöpfungsregelung des § 5 KatFG 1996, mit dem die Rücklage auf 29 Millionen Euro begrenzt wird, jedoch de facto zu Lasten des allgemeinen Bundesbudgets. Nach derzeitigen Schätzungen werden in den Jahren 2009 bis 2011 für die Garantie rund 20,0 Mio. Euro benötigt.

Kompetenzgrundlage:

Die Kompetenz des Bundes zur Erlassung eines dem vorliegenden Entwurf entsprechenden Bundesgesetzes besteht in den §§ 12 und 13 F-VG 1948.