169 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über die Regierungsvorlage (105 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

Die für Modellversuche vorgesehene Prozentgrenze in § 7 Abs. 7 des Schulorganisationsgesetzes hat sich im Pflichtschulbereich als zu unflexibel erwiesen und steht der Berücksichtigung von besonderen regionalen Bedürfnissen entgegen. Ebenso wird der Umstand, dass die Betreuung und Evaluierung der Modellversuche nach derzeitiger Rechtslage nicht zwingend unter wissenschaftlicher Begleitung zu erfolgen hat als ungenügend. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll einerseits mehr Flexibilität bei der Handhabung der Obergrenzen für Modellversuche an öffentlichen Pflichtschulen geschaffen werden, in dem das 10-Prozent-Limit für den Bereich des gesamten Bundesgebietes und nicht für einzelne Bundesländer angewendet wird. Andererseits soll das durch das BIFIE-Gesetz 2008 gegründete Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens mit der wissenschaftlichen Begleitung der Modellversuche betraut werden.

 

Der Unterrichtsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. April 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Elmar Mayer die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Anna Franz, Ursula Haubner, Dr. Harald Walser und Mag. Katharina Cortolezis-Schlager sowie die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit

angenommen.

 

Ferner beschloss der Unterrichtsausschuss mit Stimmenmehrheit folgende Feststellungen:

„Der Unterrichtsausschuss stellt zu Z 2, § 7a Abs. 4 fest:

Der Unterrichtsausschuss geht davon aus, dass die Schulpartner am jeweiligen Schulstandort über die Evaluierungsergebnisse in geeigneter Weise in Kenntnis gesetzt werden. In diesem Zusammenhang geht der Unterrichtsausschuss weiters davon aus, dass hinsichtlich der erforderlichen Quoren bei Abstimmungen über Modellversuche an Schulen (§ 7a Abs.2, letzter Satz, SchOG) bei zukünftigen Projekten jedenfalls eine 2/3 Mehrheit in jeder Schulpartnerkurie erforderlich ist.“

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Elmar Mayer gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (105 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2009 04 02

                                    Elmar Mayer                                                             Dr. Walter Rosenkranz

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann